Die SPD hat jetzt ein Steuerkonzept. Das ist gut so, denn damit kann sie im Wahlkampf zu punkten versuchen. Die CDU hat kein Steuerkonzept, aber das ist nicht so wichtig, denn es gilt Merkels Satz aus dem letzten Wahlkampf, der da sinngemäß lautete: Liebe Bürgerinnen und Bürger, Sie wissen ja, wofür ich stehe. Eine beinahe freche Behauptung angesichts der diversen Kehrtwenden, die Merkel hingelegt hat, etwa beim Atomausstieg und ganz aktuell jetzt beim Thema Ehe für alle.

Aber zurück zur SPD und ihrem Steuerkonzept, denn darum soll es hier gehen. Um es gleich zu sagen: Ein großer Wurf ist das nicht, aber es geht in die richtige Richtung. Der Soli-Zuschlag soll für untere und mittlere Einkommen abgeschafft werden – richtig so. Der Spitzensteuersatz soll für Einkommen ab 76.200 Euro im Jahr auf 45 Prozent angehoben werden – verhaltener Applaus, aber es dürften auch gern 48 Prozent oder die 53 Prozent, die noch in der Kohl-Ära üblich waren. Weitere Details sind hier nachzulesen. Dazu auch der Link zum Leitartikel von Stephan Hebel, der den Genossen Ängstlichkeit attestiert. Auch ich frage mich: Das soll Attacke sein? Kollege Hebel schreibt, Deutschland befinde sich in einer Art Weiter-so-Stimmung und fühle sich mit Merkel und ihrer Politik im Grunde recht gut bedient, so dass Schulz und Co. nicht recht aufzutrumpfen wagten. Jedenfalls nicht mit ihrem Steuerkonzept. Ein substanzielles Abrücken von Hartz IV ist da jedenfalls nicht erkennbar. Auf anderen Wegen ist der Kandidat inzwischen allerdings zur Attacke übergegangen. Dazu wird es morgen weitere Leserbriefe geben.

Die Berichterstattung über das Steuerkonzept hat eine Debatte ausgelöst, aber auch ein Leserbrief von Klaus Philipp Mertens hat sie befördert — und der Gastbeitrag von Christoph Butterwegge, der für eine Senkung der Mehrwertsteuer plädiert.

Klaus Philipp Mertens aus Frankfurt meint:

„Als die Herren Scholz, Schulz und Schäfer-Gümbel mit ernsten Mienen die Bühne betraten, um das Steuerkonzept der SPD vorzustellen, war mein erster Eindruck: In der SPD ist jemand gestorben, den zwar keiner mochte, an den man aber aus Pietätsgründen erinnern musste. Doch diese sozialdemokratische Beerdigungsgesellschaft gedachte keines Parteimitglieds, sondern verkündete die Begrenztheit ihrer politischen Einsichten sowie den nicht vorhandenen Willen, etwas Substanzielles zu Gunsten ihrer Stammwähler verändern zu wollen.
Während laut dem offiziellen Statistischen Jahrbuch von 2016 das Haushaltsbruttoeinkommen unselbstständig Beschäftigter im Berichtsjahr 2014 bei durchschnittlich 2.522 Euro pro Monat lag, erweckte Martin Schulz den Eindruck, dass die typischen SPD-Wähler (er bezieht sich dabei regelmäßig auf nicht näher spezifizierte Facharbeiter) ihre Einkünfte allzu häufig bereits zum Spitzensatz versteuern müssten. Wer hat dem Mann diesen Unsinn eingeredet? Und warum prüft Schulz solche unhaltbaren Angaben nicht nach? Als gelernter Buchhändler sollte er doch mit der Kulturtechnik des verstehenden Lesens vertraut sein. Das durchschnittliche kumulierte Haushaltsbruttoeinkommen der Nichtselbstständigen plus der Selbstständigen belief sich im genannten Zeitraum auf monatlich 3.208 Euro (Quelle: Statistisches Jahrbuch 2016, Seiten 165 – 168).
Nur wer seine tatsächlichen und seine potenziellen Wähler entweder auf dem Weg zu Millionären sieht oder das Schlagwort von der Mittelschicht unzureichend interpretiert, kann die Realitäten so ausblenden wie der derzeitige SPD-Vorstand.
Denn diese Realitäten erfordern eine grundsätzliche Umverteilung über das Steuersystem. Zum einen, um auch den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen eine ungehinderte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Zum anderen, um die anstehenden Strukturaufgaben wie Bildung, Gesundheit, Wohnen und Verkehr im notwendigen Umfang finanzieren zu können.
Eine Politik nach dem Motto „Einen Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück“ (Lenin) verhilft weder zu Glaubwürdigkeit noch führt sie zu Wahlerfolgen.“

Darauf Volker Knuth aus Hamburg:

„Zu den Reaktionen auf das Steuerkonzept der SPD möchte ich etwas sagen. Frau Merkel konnte noch im Mai verkünden, die CDU hätte noch kein Wahlprogramm und würde es im Juni/Juli, eher im Juli bekannt machen. Das stört offenbar keinen.
Herr Schulz ist in seinem Wahlkampf von der Forderung nach Gerechtigkeit für benachteiligte Gruppen und Steuergerechtigkeit nun bei konkreten Forderungen zur Besteuerung (Programm der SPD) angekommen. Er hat hier auch die Dauerkritik an der steuerlichen Benachteiligung von Gruppen der Mittelschicht aufgenommen.
In der laufenden Diskussion hat Herr Schulz wie jeder Andere Fairness verdient, zumindest ein Eingehen auf das, was er wirklich gesagt hat. Als nicht sachgerecht und unproduktiv lese ich Folgendes in einem Leserbrief (23.6.17): Bei einem Durchschnittseinkommen von 2522 Euro „erweckte Martin Schulz den Eindruck, dass die typischen SPD-Wähler ihre Einkünfte allzu häufig bereits zum Spitzensatz versteuern müssten.“ Nicht Martin Schulz erweckte den Eindruck, der Schreiber hatte ihn. Schulz sprach auch nicht von SPD-Wählern, sondern den Einkommensbeziehern der Mittelschicht. Natürlich sind SPD-Anhänger darunter.
Der Leserbrief verlässt die konkreten Zahlen, fordert „eine grundsätzliche Umverteilung (…), den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen eine ungehinderte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben …, Strukturaufgaben wie Bildung.“ Das wurde Schulz bereits im März als zu oberflächlich angekreidet.
Als Schluss- und I-Punkt des Schreibens kommt noch eine Sentenz, vermutlich gegen Schulz und die SPD überhaupt: „Eine Politik nach dem Motto: Einen Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück (Lenin) verhilft weder zu Glaubwürdigkeit noch führt sie zu Wahlerfolgen.“ Das mag stimmen, steht aber völlig zusammenhanglos da. Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück 2017 beim Spitzensteuersatz? Lenin zu 2522 Euro im Monat?“

Thomas Richter aus Sigmaringen:

„Ganz so arm, wie Herr Mertens es darstellt,  sind die deutschen Arbeitnehmer doch nicht. Die Zahl von 2522 Euro pro Monat ist zwar an der angegebenen Stelle zu finden (Statistisches Jahrbuch 2016, S. 168), stellt jedoch nicht das Einkommen eines Arbeitnehmerhaushalts dar.
Die Zahl selbst ist nur für Statistiker interessant, ihr Zustandekommen auch nicht ohne Statistik-Grundkenntnisse nachzuvollziehen. Dass diese Zahl aber nicht das Arbeitnehmer-Einkommen bezeichnet, ergibt sich spätestens beim Blick auf die nächste Zeile der Tabelle: Das dort ausgewiesene Durchschnittseinkommen aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von 30 € im Monat ist wohl kaum das, wovon der Selbständigen-Haushalt einen Monat lang lebt.
Das tatsächliche Durchschnittseinkommen eines Arbeitnehmerhaushaltes steht weder in der Tabelle auf Seite 168 noch anderswo im statistischen Jahrbuch. Die Höhe lässt sich aus anderen Werten ungefähr erahnen:
Im Jahr 2016 betrug der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in Deutschland 3.703 Euro. Hinzu kommt, dass auch Arbeitnehmer, zumindest die besserverdienenden, weitere Einnahmen aus Kapitalanlagen und aus Vermietung haben.
Der Betrag, bis zu dem die Steuerpläne der SPD eine Entlastung vorsehen, ist also gar nicht so weit von dem Einkommen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers entfernt. Die Pläne sind auch deshalb ein (kleiner) Schritt in die richtige Richtung, weil die sich öffnende Schere der ungleichen Einkommensverteilung den Schnitt nicht zwischen besser und schlechter entlohnten Arbeitnehmern macht. Sondern zwischen denen, die selber arbeiten, und denen, die arbeiten lassen.“

Rudolf Brinschwitz aus Rodgau:

„Der Denkansatz von Herrn Butterwegge geht in die falsche Richtung. Nicht das Einkommen, sondern der Verbrauch ist zu besteuern. Aber, keine Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, frisches Obst und Gemüse. Andere Lebensmittel sind gemäß ihrem Nutzen zu besteuern. Luxus-Lebensmittel mit bis zu 100 %. Eine ähnliche Steuerprogression auch bei Kleidung und Artikeln des täglichen Bedarfs. Bei allen Dingen gibt es Luxus, selbst bei Autos – den gilt es zu besteuern. Wer ein Auto über € 50.000 kauft, kann auch 100 % Mehrwertsteuer ertragen.
Vermögenssteuer ist Unsinn – wer will denn ein Vermögen feststellen? Einkommensteuer – je höher die Steuersätze, umso mehr steigen die Einkommen. Die Kapitalertragssteuer ist an den persönlichen Steuersatz anzupassen. Der Freibetrag für Kapitalerträge ist auf das Zehnfache zu erhöhen. Einführung der Börsenumsatzsteuer, denn alle anderen Umsätze werden schließlich auch besteuert. Besteuerung aller Gewinne, die in unserem Land erwirtschaftet werden. Gewinnverschiebung von Großkonzernen muss verhindert werden. – Herr Butterwegge – wer hat den wohl den Nutzen von einer niedrigen Mehrwertsteuer? Die Menschen die viel kaufen oder, weil sie ohnehin schon nicht viel verdienen oder die, die wenig kaufen können.
Wehr glaubt, dass man eine Verbrauchssteuer nicht individuell gestalten kann, dem sei gesagt, dass selbst das Eis aus dem Hörnchen oder im Becher einen anderen Steuersatz hat.

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11 Kommentare zu “Vermögenssteuer ist Unsinn

  1. Mein Leserbrief bedarf eines Nachtrags, um Missverständnisse auszuschließen:
    Statistische Daten sind Durchschnittswerte und sie dienen zur Orientierung bei der Lösung gesellschaftlicher Fragen. Sie sind u.a. wichtige Indikatoren für Steuerkonzepte und für die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Sie werden auch für wirtschaftliche Prognosen und Marketingstrategien herangezogen. Ihre Auswertungsmethodik wird regelmäßig kritisiert, insbesondere beim Armuts- und Reichtumsbericht. Dennoch kann man an diesen Zahlen nicht einfach vorbeigehen.
    Das Statistische Jahrbuch weist für das Jahr 2014 ein durchschnittliches Arbeitnehmerhaushaltseinkommen von 2.522 Euro nach. Das bedeutet, dass es im Berichtszeitraum eine arithmetische Breite zwischen 5.110 Euro und 1.261 Euro gab. Für eine Partei, die für mehr soziale Gerechtigkeit eintritt, sind zusätzlich die Proportionen entscheidend: Wie viele verdienen um die 5.000 Euro und wie viele lediglich um die 1.200 Euro. An der Beantwortung dieser Frage entscheidet sich, wessen Interessen eine Partei tatsächlich vertritt.
    Bei den Streiks der Lokführer im Jahr 2015 konnte man in der Berichterstattung nachlesen, was der Deutschen Bahn die verantwortungsvolle Tätigkeit eines solchen durchschnittlich wert war: Nämlich zwischen 1.800 und 3.000 Euro monatlich (abhängig von Beschäftigungsdauer). Das von der Politik häufig in Anspruch genommene Krankenpflegepersonal erreichte im Jahr 2014 nur in Leitungsfunktionen (Stationen, Funktionsbereiche) ein Jahreseinkommen von 35.000 Euro und höher.
    Für die SPD gäbe es noch einen weiteren Indikator, nämlich die Beiträge, die sie von ihren Mitgliedern erhebt. Üblicherweise wird 1 Prozent des Bruttoeinkommens erhoben (außer von Schülern, Studierenden, Arbeitslosen und Rentnern). Kassiert sie im Durchschnitt 200, 300, 400 oder mehr Euro? Wenn sie dann die Einkünfte ihrer Mitglieder mit denen ihres objektiv vorhandenen Wählerpotentials gleichsetzte, wüsste sie, für wen sie einzutreten hätte.

  2. Ich muss dem Leserbrief von Rudolf Brinschwitz heftig widersprechen. Grundsätzlich wird in Deutschland nach der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtige besteuert, zumindest gilt dies weitgehend für die direkten Steuern. Die gesamten Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer zu rekrutieren würde diesen Grundsatz konterkarieren. Es war i der Vergangenheit schon aus meiner Sicht falsch, die Steuerlast immer mehr zu indirekten Steuern (Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, um nur zwei Beispiele zu nennen) zu verlagern. Die Idee von Herrn Brinschwitz erinnert mich an den „Professor aus Heidelberg“.

    Im Gegenteil müssen wir den Weg zurück zur Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit finden. Der Spitzensteuersatz auf Einkommen muss höher sein, als die derzeitige Grenzbelastung eines zusätzlich verdienten Euros des viel zitierten Facharbeiters. Diese beläuft sich bei einem angenommenen Steuersatz von 35% auf deutlich über 50%, da auch Versicherungsbeiträge anfallen. Ein Spitzensteuersatz von 53%, besser 56% (gab es mal unter Kohl!) ist deshalb erforderlich. Gleichzeitig muss die Progressionskurve deutlich nach rechts verschoben und dynamisiert werden. Leider ist davon im Wahlprogramm der SPD wenig zu lesen. Im übrigen war es die SPD, die unter Schröder den Spitzensteuersatz auf 42% gesenkt hat.

    Und wann bitte ist ein Steuerzahler leistungsfähiger als beim Erhalt einer größeren Erbschaft? Bei angenommenen 250 Mrd. Euro, die jährlich vererbt werden, belaufen sie die Einnahmen auf gerade mal 2%. Das ist erbärmlich. Hier könnte eine angemessene Besteuerung (bei entsprechenden Freigrenzen) vielleicht eine Vermögensteuer ersetzen. Das deutsche Volk besitzt übrigens angeblich ein reines Geldvermögen von 5,5 Billionen (!) Euro.

    Mich hat das Programm der SPD zu diesem Thema bitter enttäuscht. Ich habe meine Zweifel, ob man so Wählerstimmen zurückgewinnen kann, die einst durch die Agenda 2010 verloren gingen.

  3. @Klaus Philipp Mertens
    „Das Statistische Jahrbuch weist für das Jahr 2014 ein durchschnittliches Arbeitnehmerhaushaltseinkommen von 2.522 Euro nach.“
    Das ist nicht richtig. 2522 Euro ist das durchschnittliche Einkommen aller (!) privaten Haushalte aus unselbständiger Arbeit. Es wird also das gesamte Einkommen aus unselbstständiger Arbeit genommen und auf alle privaten Haushalte verteilt, also auch auf die Rentnerhaushalte. Da die Anzahl der Haushalte größer ist als die Anzahl der Arbeitnehmerhaushalte, ist das durchschnittliche Einkommen eines Arbeitnehmerhaushaltes größer als 2522 Euro.
    Man kann sich natürlich fragen, wozu eine derartige Durchschnittsbildung dienen soll (außer zu Missverständnissen).

  4. @ Henning Flessner:
    Bei der (zweckgebundenen!) Auflösung der statistischen Durchschnittswerte muss man folgende tatsächliche Größen als Vergleichsdaten berücksichtigen:
    Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung lag im Jahr 2014 bei monatlich 4.050 Euro. Damals waren 86 Prozent der Erwerbstätigen gesetzlich versichert, allerdings sind viele freiwillig in der gesetzlichen Versicherung geblieben, als ihr Einkommen stieg. Dennoch lässt sich aussagen, dass im genannten Zeitraum eine deutliche Mehrheit der Erwerbstätigen (ich gehe aufgrund von verschiedenen Quellen von 65 Prozent aus) ein monatliches Einkommen von 4.050 Euro nicht überschritten hat. Das durchschnittliche Einkommen aus so genannten prekären Arbeitsverhältnissen lag seinerzeit bei ca. 1.250 Euro und bei Rentnern bei ca. 1.100 Euro (Auszahlungen der Deutschen Rentenversicherung ohne Berücksichtigung von Zusatzversorgungen). Das statistische Durchschnittseinkommen der privaten Arbeitnehmerhaushalte lag – wie dargestellt – im Berichtszeitraum bei 2.522 Euro.

    Um die tatsächlich vorhandene Bruttokaufkraft realistisch zu berechnen, werden in der Wirtschaft unterschiedliche Modelle angewendet. In der Branche, in der ich tätig war (Versand von Fachinformationen), orientierte man sich am Haushaltsdurchschnittseinkommen, das man arithmetisch verdoppelte, um die finanziellen Möglichkeiten der Besserverdienenden einschätzen zu können. Diese Breite bewegte sich für den genannten Zeitraum zwischen ca. 5.000 Euro und ca. 1.200 Euro. Der angenommene Höchstbetrag lag über der Beitragsbemessungsgrenze, war von daher plausibel und erwies sich sowohl hinsichtlich der jeweils erzielbaren Umsätze als auch der Zahlungsmoral als praktikabel.

    Hinsichtlich der Zahl privater Haushalte ist festzuhalten, dass sich diese im Jahr 2010 auf 40.302.000 beliefen gegenüber einer Gesamteinwohnerzahl von 81.752.000.

    Trotz aller statistischen Rabulistik, die nicht zu leugnen ist, frage ich mich, warum sich eine Partei, die sich als Interessenvertreterin der abhängig Beschäftigten versteht, nicht an gesicherten Daten wie der Zahl der gesetzlich Krankenversicherten, dem statistischen Durchschnittseinkommen und den Einkommensverhältnisse ihrer eigenen Mitglieder orientiert. Und ich mutmaße, dass man auf Bevölkerungsschichten zielt, die man erfahrungsgemäß nie wird überzeugen können, da deren Interessen von CDU, FDP und Grünen vertreten werden.

  5. @ Klaus Philipp Mertens

    „Ich mutmaße, dass man auf Bevölkerungsschichten zielt, die man erfahrungsgemäß nie wird überzeugen können, da deren Interessen von CDU, FDP und Grünen vertreten werden.“

    Sie fassen den Begriff „Interessen“ sehr eng. Die SPD-Mitglieder und -wähler, die ich kenne, sehen ihre Interessen nicht allein darin, dass die von ihnen gewählte Partei ihre persönlichen finanziellen Interessen vertritt. Dann müssten meine Bekannten ihrem Einkommen nach nämlich alle CDU oder FDP wählen, meine Person eingeschlossen.
    Viele Wähler, und ich schließe mich da mit ein, möchten in einem Staat leben, in dem alle Einwohner ein menschenwürdiges Leben führen können, in dem keiner im Müll nach Flaschen und Essbarem wühlen oder bettelnd auf der Straße sitzen muss und in dem niemand ein unvollständiges Gebiss haben muss, weil er/sie die Kosten für den Zahnersatz nicht aufbringen. kann. Dafür zahlt man als finanziell gut abgesicherter Mitbürger dann auch gern etwas mehr Steuern, als sie von weniger Privilegierten gefordert werden.

  6. @Klaus Philipp Mertens
    Im «Datenreport 2013 – Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland» herausgegeben vom Statistischen Bundesamt heißt es auf Seite 144 unter dem Absatz «Haushaltsnettoeinkommen nach sozialer Stellung»:
    «Haushalte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hatten ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 3 711 Euro im Monat.»

  7. Weitere Zahlen

    Die deutsche Rentenversicherung, die die Zahlen wg. der Rentenberechnung benötigt, schreibt: „Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten stellt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates fest.“

    Danach liegt das Bruttodurchschnittseinkommen pro Jahr und Monat bei folgenden Beträgen:

    2015: 35.363 Euro / 2.947 Euro
    2016: 36.267 Euro / 3.023 Euro (vorläufig)
    2017: 37.103 Euro / 3.092 Euro (vorläufig)

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/07_lexikon/CD/durchschnittseinkommen.html

  8. Die Größe „Haushalt“ erscheint mir sehr ungenau. Wie viele Personen gehören denn dazu?

  9. @Brigitte Ernst
    Da wir ca. 40 Mio. private Haushalte haben, hat ein privater Haushalt im Durchschnitt 2 Personen.
    Da Rentnerhaushalte häufig nur aus einer Person bestehen und unter Berücksichtigung unserer Geburtenrate, würde ich den durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt auf ca. 3 Personen schätzen.

  10. @ Henning Flessner
    Gut, das ist eine Schätzung. Aber auf dieser Basis kann doch kein Durchschnittseinkommen errechnet werden, dem man eine brauchbare Aussage entnehmen kann. Meiner Ansicht nach ist das viel zu vage,um für eine statistische Berechnung zu taugen.

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