“Mit erheblicher Geldbuße belegt”

FR-Leser Jürgen Schulz schreibt mir heute morgen eine Mail mit einem Vorschlag, wie eine FR-Karikatur zu verbessern sein könnte. Er hat es in die Karikatur hineingemalt und einen Scan davon gemacht:

Ackermann    Ackermann soll also davonkommen. So wie die „Großen“ ja immer irgendwie davonkommen. Meint zumindest der „kleine Mann“. Und so wie dieser Fall erscheint, werden solche Volksweisheiten natürlich blendend bestätigt. (Hier eine Chronologie des Vorgangs, dazu ein bisschen Bericht.)

Ob Herr Schulzes Vorschlag die Karikatur verbessert, möchte ich nicht beurteilen. Das machen Sie vielleicht besser. Aber seine Frage finde ich doch recht interessant:

„Wenn Herr Ackermann und seine Mitangeklagten nicht vorbestraft sind, wie darf man sie denn nennen? ‚Mit erheblicher Geldbuße belegte‘, oder? Wäre doch interessant, wenn das die FR-Rechtsabteilung mal klären könnte.“

Ich fürchte, Herr Ackermann wird vor dem Gesetz weiterhin als unschuldig gelten, aber ich geh mal Astrid Hölscher fragen, unsere Justitia.

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5 Kommentare zu ““Mit erheblicher Geldbuße belegt”

  1. 57 Mio. abzüglich 5,8 Mio. = 51,2 Mio. Euro – letztlich ein gutes Geschäft. Allein Klaus Esser hat ursprünglich rund 15 Mio. abgesahnt. Wäre es wirklich Untreue gewesen, hätte er das Geld womöglich zurückzahlen müssen, denn an illegal erworbenem Geld kann man keine Eigentumsrechte erwerben. Doch nach der Einstellung gemäß § 153a StPO bleibt ihm das wohl erspart. Ob Ackermann seine Strafe unterderhand von Esser ersetzt bekommt? Das werden wir vermutlich nie erfahren – genausowenig wie die Frage, ob die Zahlungen der Prämien an Esser & Co. wirklich den Tatbestand der Untreue erfüllt haben. Schade.

  2. @carsten; Sie mögen das richtig sehen, aber ich hätte mich gefreut, wenn Sie den Ausgang kritisch „gewürdigt“ hätten; auch bin ich enttäuscht, dass nicht mehr Leute sich zu diesem Gerichtentscheid äußern. Für mich ist nicht vorstellbar, dass die Menschen in Mehrheit mit dem Prozessende, bzw. dem -ausgang(Einstellung) einverstanden sind; oder ist schon alles gesagt?

  3. Ja, das ist eben die „Einigkeit und Recht und Freiheit.“ Das Volk hat das nur noch nicht begriffen. Das sich sowenige dazu äußern, woran liegt das wohl? Sie staunen halt im Stillen vor sich hin. Es hat wohl dem Einen oder Anderen die Sprache veschlagen. Aber eines wissen wir jetzt, auf Recht und Ornung ist halt doch Verlass, so schnell brauchen wir um unsere Freiheit nicht zu fürchten. Freiheit für unser Tun und Streben, Freiheit für das große Geld. Aber Vorsicht, keine Freiheit und Nachsicht für den kleinen Gauner.Da gilt Recht und Ordnung, wo kämen wir denn da sonst hin. Wie sagte schon mal einer: „Wer die Gesetze übertritt, muß mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden“ – während „Er“ – „Derselbe“- im gleichen Moment das Bargeld in Millionenhöhe über die Grenze im Aktenkoffer schleuste. Wie hieß der doch wieder…. K–Ka–Irgendwas mit Kanth…..fällt mir doch jetzt nicht ein. Aber sie wissen schon…Und wird ein Kofferträger erwischt, könnten diese singen: Was macht das schon, was macht das schon, wir haben noch genug davon…wir müssen damit leben, das „Recht des Einen“ ist eben größer , als das „Recht des Anderen.“
    Justizia hat da einen großzügigen Ermessensspielraum, alles im Interesse unseres Landes. Wer dazu Fragen hat , welches Interesse – nicht verzagen , Ackermann fragen.Er zeigt uns den Weg und das Ziel.

  4. Ich weiß, ich weiß, es komt nicht gut an, wenn man Angeklagte, Staatsanwälte und Richter in Fall Mannesmann nicht umstandslos in die Tonne tritt, und doch: Höchst gerechtfertigte moralische Empörung über die gutsherrlichen Manager ist die eine Sache, der Nachweis einer Straftat eine völlig andere. Klaus Esser zum Beispiel hat zwar alles in allem 33 Millionen Mark kassiert, aber nichts davon sich selbst bewilligt. Ackermann wiederum war der „böse Bube“ im Prozess, auch wenn er selber keinen Pfennig Vorteil aus der Sache geschlagen hat. Wie gesagt: Wenn der Nachweis eines Gesetzesvorstoßes einfach gewesen wäre, hätten die Staatsanwälte (sie haben den ersten Prozess verloren) der Einstellung nicht zugestimmt. Es war zwar unfassbar, wie im Jahr 2000 Mannesmann-Aufsichtsräte Millionen unter ihresgleichen verteilten, doch selbst der Richter schien nicht den Eindruck zu haben, dass man den Angeklagten daraus so ohne weiteres einen Strick drehen kann.

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