Jeder ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich

„U-Haft, um Männer vor Ansteckung zu schützen“, schrieb die Bild-Zeitung auf ihrer ersten Seite. Was für ein Skandal! Skandal? Da soll die „No Angels“-Sängerin Nadja Benaissa ungeschützten Sex gehabt haben – und ist dabei HIV-positiv. Und was tun unsere Justizbehörden? Sie schreiten beherzt ein und stecken die Künstlerin in U-Haft. Einer ihrer Sexpartner will sich bei ihr angesteckt haben und erstattete Anzeige. Hallali – wird hier durch Bild zur Hexenjagd geblasen? Vor allem der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz, der Benaissa vertritt, kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft zuvor scharf kritisiert. Deren Pressemeldung vom Dienstag stehe „nicht im Einklang mit den Vorschriften des hessischen Landespressegesetzes“, sagt Schertz: Die Behörde habe keinerlei Erklärung über den Tatvorwurf abgeben dürfen. Es sei „in keiner Weise bewiesen“, dass seine Mandantin für eine HIV-Infektion einer anderen Person verantwortlich sei. Ein ganz klarer Fall von Vorverurteilung, meint auch FR-Redakteur Hans-Hermann Kotte im Leitartikel.

Anita Sauer aus Frankfurt meint:

„Der Artikel über Frau Benaissa hat bei mir Betroffenheit ausgelöst. Hierbei geht es nicht um die No Angels, dafür bin ich schon zu alt. Aber ich habe drei Kinder im Alter von 20 bis 33 Jahren. Mein Sohn hat sich oft über Frau Benaissa aufgeregt, weil er sie im Nachtleben gesehen hat. Sie war bekannt dafür, sehr locker zu sein. Welcher Mann hat ungeschützten Sex mit ihr? Und wenn, was bedeutet das juristisch? Er hätte sie doch auch anstecken können? Wer hat sie denn angesteckt? Im Radio wurde berichtet, dass es seit Jahren bekannt sei, dass sie HIV-positiv ist.

Mir gefällt nicht, dass nur sie negativ gesehen wird. Wir müssen alle verantwortungsvoller mit dieser Krankheit umgehen.“

Günther Merkens aus Frankfurt:

„Bei der Berichterstattung durch die Staatsanwaltschaft scheint wie auch beim Umgang mit Eigenverantwortlichkeit in Bezug auf sexuelle Aktivitäten jedes rechtsstaatliche Prinzip über Bord geworfen zu werden. Sollten sich die „gesunden“ Bürger wirklich darauf verlassen können, dass sie von ihren weiblichen Partnern auf die Gefahren einer Ansteckung hingewiesen werden? Im Fall der Sängerin wird besonders klar, dass sie kaum verpflichtet werden kann, jedermann über das Ergebnis eines Tests zu informieren, was mit Sicherheit den finanziellen und sozialen Ruin beschleunigt hätte. Ich bin überzeugt davon, dass jedermann für seine Gesundheit selbst verantwortlich ist. Die derzeit laufenden Kampagnen „Ich habe Aids …“ mit dem Zusatz „… nicht vergessen“ sind in hohem Maße diskriminierend und scheinen diese Eigenverantwortung zu leugnen, während die Justiz sich in unseliger Weise in gesundheitliche Prävention einmischt, wo sie absolut nichts zu suchen hat.

Wollte man auf effiziente Weise die Ausbreitung von Aids verhindern, so gilt es, die irrsinnige Drogenpolitik aufzugeben und jede Einmischung der Justiz in gesundheitliche Prävention zu beenden.“

Andreas Linzner aus Hamburg:

Nun müssen alle HIV-Positiven damit rechnen, verhaftet zu werden? In welchem Land leben wir eigentlich? Sollte nicht erst geklärt werden, ob der Typ wissentlich seinen Schwanz reingesteckt hat? Zumal uns dies doch überhaupt nichts angeht. Ich möchte nicht wissen, wer mit wem rummacht! Es lebe die Presse! Glaubt ihr, Benaissa würde sowas machen? Ich nicht! Sofortige Freiheit für Benaissa!“

Walter Kießl aus Reinheim:

„Selbst wenn ich mich versuche zu mäßigen, finde ich es eine unverschämte Schweinerei, was die Lady gemacht hat. Hier von ‚Hexenjagd‘ zu reden, ist völlig überzogen. Die hat gewusst, was sie macht, und da braucht sie nicht mit Schonung zu rechnen. Es ist gut, dass das Thema ‚ungeschützter Sex‘ jetzt mal ordentlich diskutiert wird.“

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21 Kommentare zu “Jeder ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich

  1. Hier muß man jetzt „mal“ schön langsam tun, bevor man Menschen verurteilt, welche durch „ungeschützten“ Geschlechtsverkehr, sich diese „tötliche“ Krankheit eingehandelt haben. Millionen Menschen, sind weltweit, von dieser Krankheit betroffen. Und ob durch ihr eigenes „Fehlverhalten“ beim Sex, dies sei dahingestellt. Alleine in der dritten Welt, stecken sich tag-täglich, tausende Menschen, mit diesen Virus an, nur weil die „Katholische Kirche“, sprich der Papst,“aus Glaubensgründen“, gegen diesen Schutz ist. Wo ist hier die Logik?

    Nur weil diese Frau, durch ihre Musik im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht, muß man sie wegen dieser Krankheit, (wobei sich auch einer „ihrer“ Liebhaber mit diesem Virus angesteckt hat),nicht Bundesweit, durch den „Dreck“ ziehen! Ihrer Krankheit bewusst, dürfte sie schon genug „psychisch“ belastet sein!?

  2. Ganz klar, wer sich auf ungeschützten „causual sex“ einlässt ist selbst Schuld, wenn er sich dabei „was holt“. Andererseits finde ich es natürlich moralisch höchst verwerflich, wenn eine/r genau weiss, dass er/sie HIV-positiv ist und lässt den Sexualpartner bewusst ins offene Messer laufen. Aber trotz allem ist das, was die Bild-Zeitung daraus macht natürlich nichts anderes als eine üble Hexenjagd. Der einzig positive Effekt ist unter Umständen, dass die Geschichte vielleicht ein paar Arglose wachrüttelt und aufzeigt, dass man sich das Virus nicht nur in fernen Ländern wie Thailand oder Südafrika einhandeln kann.

  3. Schön geil.

    Wenn einer wegen der Lust schädigende Gene, die er unfreiwillig in sich trägt einem anderen weitergibt, der ebenfalls aus Lust am Austausch teilnahm, aber von der Gen-Fracht nichts wußte, dann ist das strafbar.

    Wenn ein Konzern aus Geschäftsinteresse schädigende Gene , die er absichtlich produziert hat, in Verkehr bringt und diese von Millionen Menschen aufgenommen werden und in die freie Natur getragen werden, wobei diese von der Gen-Fracht auch nichts wissen, dann ist das diskutabel.

  4. Mit der einleitenden Darstellung („… Da soll die „No Angels“-Sängerin Nadja Benaissa ungeschützten Sex gehabt haben – und ist dabei HIV-positiv. Und was tun unsere Justizbehörden? Sie schreiten beherzt ein und stecken die Künstlerin in U-Haft. …“) wird der Sachverhalt in einer meines Erachtens unzulässigen Weise verharmlost. Es fehlt nämlich das für die Strafbarkeit wesentliche Tatbestandsmerkmal des der Sängerin vorgeworfenen Verhaltens: der Umstand, dass sie von Ihrer Infektion (und somit dem Ansteckungsrisiko) wusste und ihren Intimpartner darüber nicht informiert hat.

    Zum Titel („Jeder ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich“) ist anzumerken, dass verantwortliches Handeln ein Mindestmaß an Information voraussetzt. Wie soll man Verantwortung übernehmen können, wenn einem die für eine Entscheidung wesentlichen Informationen vorenthalten werden?

    Natürlich kann man argumentieren, dass bei einer Entscheidung immer vom maximal möglichen Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss; dass man einem (Intim)Partner immer unterstellen muss, er (oder sie) setze einen wissentlich immensen Gefährdungen aus, über deren Vorliegen im konkreten Fall man selbst nichts wissen kann. Was hätte das aber für Folgen für unser soziales Zusammenleben? Wer würde in einer Gesellschaft (die ein solches Misstrauen quasi verordnet) leben wollen?

    Sofern die gegenüber Nadja Benaissa erhobenen Vorwürfe zutreffen, bemisst sich Ihre Schuld deshalb sicher auch an dem Informationsvorsprung, über den sie ihrem Partner gegenüber verfügte.

  5. Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine Vorverurteilung. Soweit ich das verstanden habe, gibt es bisher keinen Beweis, dass Benaissa diesen Liebhaber angesteckt hat. Vielleicht war es sogar umgekehrt? Wie kommt es also, dass die Frau verhaftet wurde? Und wie kommt die Polizei dazu, das sogar zu veröffentlichen und damit die Karriere dieser Frau zu ruinieren, ohne jegliche Beweise? Ich habe das Gefühl, dass Frau Benaissa hier stellvertretend für andere HIV-Positive abgestempelt werden soll. Es zeigt eine unglaubliche Einstellung zu HIV-Positiven in unsere Gesellschaft.

    Zum anderen: Wer heutzutage schnellen Sex hat, sprich aus einem Disco-Flirt heraus mal eben im Bett landet, und erwachsen ist, sollte wissen, dass er für seine Gesundheit selbst verantwortlich ist. Was ist so schwer daran, einen Pariser zu benutzen? Ich kann doch einem Menschen, den ich gerade kennen gelernt habe und mit dem ich Sexualverkehr habe, nicht ansehen, ob er HIV-positiv ist oder nicht. Es gibt genügend Fälle, in denen es derjenige selbst noch gar nicht weiß. Wenn ich also meine eigene Gesundheit schützen möchte, dann übernehme ich für mich selbst Verantwortung und mache nicht andere dafür verantwortlich.

    Ich kann heutzutage eben nicht einfach ungeschützten Sex haben wollen und dann andere dafür verantwortlich machen, dass ich mich angesteckt habe. Kann es sein, dass die Aufklärung hier an einigen voerbeigegangen ist?

  6. Die Verhaftung dieser Frau ist ebenso zu verurteilen, wie die Preisgabe ihrer daten durch die Staatsanwaltschaft. Ist es wieder soweit, dass jeder vorverurteilt werden darf? Der Staatsanwalt gehört von seinem Posten entbunden. Die Staatsanwaltschaft macht es sich zu leicht, wenn sie sagt, dass der GV strafbar gewesen sei. Dann muss jeder GV mit nem neuen Partner ja schon strafverfolgungswürdiig sein, wenn dieser ungeschützt ausgeübt wird. Haben denn die Beteiligten noch nie was von der Kampagne ders Gesundheitsministeriums zur HIV-Vermeidung gehört? Ich kenne keinen HIV-Infizierten, aber ich kenne jede Menge HIV-Geld-mpfänger. Um die sollte sich der Staat kümmern, nicht jedoch um die Bettgeschichten von irgendwelchen Sternchen.

  7. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, insbesondere die Veröffentlichung des Tatvorwurfs, die daraus resultierende mögliche Vorverurteilung und die damit verbundene Veröffentlichung von Frau Benaissas Erkrankung kann man sicher zu recht kritisieren.

    Die vielfach angeführte und unabänderliche Tatsache, dass jeder für seine eigene Gesundheit Verantwortung trägt, schränkt nicht die Möglichkeit ein, in bestimmten Situationen auch für die Gesundheit anderer eine Mitverantwortung übernehmen zu müssen.

    Sicher hat jemand, der ungeschützten Verkehr mit wechselnden Partnern hat, sich eine HIV-Infektion mindestens zu einem großen Teil selbst zuzuschreiben. Das steht außer Frage. Alle, die ausschließlich darauf verweisen und die Angelgenheit damit für erledigt halten, machen es sich aber viel zu einfach. Denn die Verantwortung für sich selbst schließt eine Mitverantwortung (und, wenn es zum schlimmsten kommt, auch ein Mitverschulden) durch andere doch nicht aus. Jemand, der beim ungeschützten Verkehr seine Infektion verschweigt, behält essentielle Informationen für sich, während ausschließlich der Partner gefährdet ist. Diese Asymmetrie sowohl bei der Information, als auch bei der Gefährdung, kann m.E. schon die Mitverantwortung des (bzw. der) Infizierten rechtfertigen.

  8. Aids galt mal als Schwulenkrankheit. Heute muss man es wohl als Dummenkrankheit bezeichnen. Ich möchte niemandem zu nahe treten, der schon lange positiv ist oder unverschuldet positiv wurde, z.B. durch Vergewaltigung, verseuchte Infusionen oder einen Unfall beim Sex, etwa durch ein geplatztes Kondom. Alle anderen müssen sich fragen lassen, wie dumm sie eigentlich sind. Das gilt für Schwule, die in Darkrooms oder Bareback-Communities ungeschützt rumvögeln, und es gilt für Heteros, die eines morgens aus einem tiefen Schlaf erwachen und, ei, plötzlich positiv sind. Haben’s Köpfchen abgeschaltet und nur auf ihren Schwanz gehört. Männer! Und dann suchen sie die Schuld natürlich nicht bei sich, sondern erstatten Anzeige, weil sie natürlich genau wissen, bei wem sie es sich geholt haben.

    Ich will Benaissa nicht verteidigen, keineswegs. Sie hätte es ihm aber nicht unbedingt sagen müssen, sie hätte ihm nur ein Kondom geben müssen. Hätte sie einfach dabei haben müssen. Wenn er es nicht hätt benutzen wollen, dann hätte sie sagen müssen: Hör mal, es gibt HIV. Hätte er gefragt: Wieso, bist du postiv? Hätte sie geantwortet: Nicht dass ich wüsste, aber weiß ich denn, ob du es nicht vielleicht bist? Sie hätte dann gelogen, klar, aber die Verantwortung hätte bei beiden zu gleichen Teilen gelegen. Aber wahrscheinlich wäre ihm die Lust dann schon vergangen.

    Ich sehe ihren Partner ganz klar in der Mitschuld. Die Anzeige, die er erstattet hat, hat Züge von Verdrängung der eigenen Schuld. Dabei hätte er wissen können, nein, wissen müssen: Jeder ONS-Partner kann es haben, und jeder kann es kriegen. Männer können sich zwar schwerer bei Frauen infizieren, aber ausgeschlossen ist es eben nicht, wie man sieht. Hätte er wissen müssen. Müssen!

    Dumm, einfach nur dumm!

  9. Wer verewigt sich denn noch heute durch primitive (primatäre) sexuelle Fortpflanzung?

    Schafft endlich (wieder) den Sex ab und pflanzt euch mal durch Klonen fort (wie die intelligenteren Einzeller).

    Denn: eure Kinder (falls welche nach dem Sex „rausspringen“…) sind euch eh nur zu 50% gleich – beim Klonen aber fast 100%.

    Schafft endlich die Willkür (das zufällige Resultat) ab und klont euch!

    Dann gibt es auch keine Probleme wie Aids etc. mehr…

  10. Wenn ich nachts durchs Bahnhofviertel laufe und dann Überfallen werde, war das sicher leichtsinnig von mir allerdings ist immer noch klar wer der Täter ist.
    Genauso ist das beim Geschlechtsverkehr, wenn ich ungeschützten Sex habe so ist das wiederum leichtsinnig, wenn nun aber meine Partner eine übertragbare Krankheit hat und mir nichts davon erzählt ist das im besten Fall fahrlässige Körperverletzung und somit ein Straftatbestand.
    Das Vorgehen der Justiz in diesem Fall war sicherlich unglücklich und von der Bild Zeitung nichts anderes zu erwarten.

  11. @ Jan

    Das ist nicht das gleiche und auch nicht dasselbe, denn deine Entscheidung, nachts im Bahnhofsviertel spazieren zu gehen, ist nicht mit dem Einverständnis zum Überfall gleichzusetzen. Wenn du dich aber entscheidest, ungeschützten Sex mit einer dir unbekannten Partnerin haben zu wollen, dann akzeptierst du das Risiko und entscheidest dich dazu, es einzugehen. Es liegt in deiner Hand. In deiner allein.

    Es wäre so leicht, dieses Risiko zu vermeiden. Ein dünnes Ding drüber, in jedem Sex-Versandhandel für 20 Cent und billiger zu haben, und schon ist das Risiko ausgeschaltet.

  12. Ich will noch was hinzufügen. Der Vergleich mit dem Überfall im Bahnhofsviertel hinkt. Willst du das, was dem Lover von Benaissa passiert ist, mit einem anderen strafrechtlich relevanten Vorgang vergleichen, dann wohl am ehesten mit einem Einbruch, wo der Einbrecher eine einladend offenstehende Haustür genutzt hat. Das heißt, es wurde eine Straftat begangen, und der Einbrecher wird auch verurteilt, sofern er denn gefasst wird. Trotzdem hat der, bei dem eingebrochen wurde, den Schaden, weil die Versicherung wohl nicht zahlen wird.

    Ich habe nie behauptet, dass ich Benaissa für unschuldig halte. Aber egal, ob die Schuld sich fifty-fifty verteilt, sechzig-vierzig oder 95-5. Eine Restschuld bleibt an dem hängen, bei dem eingebrochen wurde und der jetzt HIV hat.

    Hat hier eigentlich schon mal einer darüber nachgedacht, dass hier die Kategorien durcheinandergeworfen werden? Das eine ist die Strafrechtssache, wo es um Fakten geht, um Körperverletzung. Was mich daran so aufregt ist dass die andere Kategorie dabei völlig unter die Räder geraten ist. Wie soll ich sie nennen, die sozial-ethische Kategorie? Das menschliche Miteinander? Ich sag mal besser einfach: Vernunft.

    Was ist an Geld schon in Kampagnen gegen Aids gesteckt worden. Wenn man von solchen Fällen hört, dann muss man wohl zugeben, das hat alles nichts gebracht. Es gibt sie immer noch, die Dummficker. Flirtet einer in der Disco mit einem Mäuschen. Ach Gott, guckt die unschuldig. Dieser Augenaufschlag. Wird wohl eine Jungfrau sein oder? Da hat sich noch keiner vor mir drin ausgetobt. Man, was für ein Luder, wie die sich an mich ranrobbt. Die braucht es aber unbedingt, diese Jungfrau …

    Ich meine, knallen da bei den Heteros wirklich alle Sicherungen durch, sobald sich ihnen so eine hübsche Frau nähert? Herscht da so ein Notstand, dass da jeder Gedanke an Verantwortung auf der Strecke bleibt, für den anderen ebenso wie für sich selbst? Ebensowenig verstehe ich diese Phobie der Heteros vor Kondomen. Ich benutze seit dreißig Jahren Kondome und hatte trotzdem wirklich massenhaft Sex, ich kann es euch sagen. Ist es Stolz? Irgendeine Art von Männlichkeitswahn? Oder einfach Faulheit? Mit der „Gefühlsintensität“ kann es nichts zu tun haben. Wenn du keinen Analverkehr machst und keine 0,1 mm Wanddicke brauchst, gibt es wunderbar dünne Gummis. Natürlich merkst du immer was, es ist natürlich nicht das gleiche wie ohne Gummi, aber dieses intensive Gefühl rechtfertigt eine mögliche Infektion mit HIV? Ich verstehe es wirklich nicht. Tut mir leid. Einfach nur dumm.

    Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit. Ich spekuliere jetzt einfach mal. Gibt es denn so eine Methode, mit der man nachweisen kann, bei wem man sich angesteckt hat? Die gibt es nicht. Man kann nachweisen, dass man den gleichen HI-Virenstamm hat wie diejenige, bei der man glaubt, sich angesteckt zu haben. Es gibt aber insgesamt vier HI-Virenstämme. Das bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit, dass du dich bei dieser einen angesteckt hast, ist 1:4, wenn man eine gleichmäßige Verbreitung der vier unterstellt. Wenn der Partner von Benaissa einer ist, der auf Discomäuse steht, dann hat er mit Sicherheit nicht weniger wechselnden Geschlechtsverkehr als sie. Er kann sich also schon vorher angesteckt haben. Dann könnte er sich ihr genähert haben, weil er dachte, auf diese Weise für diese Scheiße wenigstens ordentlich Schadenersatz rauszuholen. Dann wäre er das Arschloch, nicht sie. Halte ich durchaus für möglich bei einem, der heutzutage noch in Discos ungeschützt rumvögelt. Der Prozess wird es ans Licht bringen.

  13. In einem kann ich Magnus Hirschfeld nur zustimmen: es geht sicher nicht darum, die Verantwortung einem/einer alleine zuzuschieben. Und wären alle Menschen so umsichtig und rücksichtsvoll wie sie sein sollten, bräuchte man wohl auch diesen Straftatbestand nicht (wie überhaupt das gesamte Strafrecht).

    Es geht schon gar nicht darum, wie Herr Merkens zu befürchten scheint, die Verantwortung generell der Frau zuzuschieben (oder wie ist sonst der Satz zu verstehen: „… Sollten sich die „gesunden“ Bürger wirklich darauf verlassen können, dass sie von ihren weiblichen Partnern auf die Gefahren einer Ansteckung hingewiesen werden?“). Was das betrifft, kann Herrn Merkens mit etwas Information geholfen werden: auch die gesunden Bürgerinnen sollten sich darauf verlassen können, dass sie von ihren männlichen Partnern auf eine Ansteckung hingewiesen werden. Es darf darauf hingewiesen werden, dass im Jahr 2007 ein Mann zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, weil er mehrere Frauen vorsätzlich infiziert hatte (siehe: http://www.fr-online.de/top_news/1724372_Infiziert-Viel-Spass-mit-HIV.html). Das ist sicher mit dem Fall Benaissa nicht zu vergleichen (wo es „nur“ um Fahrlässigkeit geht), es geht nur darum zu zeigen, dass hier im Strafrecht keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht werden.

    Sollten die Vorwürfe im Fall Benaissa zutreffen, kann ein Verstoß gegen das Strafrecht auch nicht mit den finanziellen und sozialen Interessen Frau Benaissas an der Geheimhaltung begründet werden (nach dem Motto: habe ich ein finanzielles Interessa, so darf ich gegen Strafrecht verstoßen – wenn das ginge, würden sich aber viele Straftäter freuen).

    Auch Herr Linzner kann beruhigt werden („… Nun müssen alle HIV-Positiven damit rechnen, verhaftet zu werden?“). Nein, es geht nicht darum, gegen HIV-Positive vorzugehen, sondern gegen ein bestimmtes Verhalten. Und zur Frage „Sollte nicht erst geklärt werden …“. Ja, es sollte. Dazu dient das Ermittlungsverfahren (und ein etwaiger Strafprozess).

  14. Noch eine Anmerkung zum Kommentar von Werner Thiele-Schlesier („Die Staatsanwaltschaft macht es sich zu leicht, wenn sie sagt, dass der GV strafbar gewesen sei. Dann muss jeder GV mit nem neuen Partner ja schon strafverfolgungswürdiig sein, wenn dieser ungeschützt ausgeübt wird.“). Diesen Schluss kann man so nicht ziehen. Es fehlt ein wesentliches Tatbestandsmerkmal, nämlich das Verschweigen einer vorliegenden Infektion. Die Staatsanwaltschaft macht es sich keineswegs zu leicht, wenn sie einfach ihre Funktion erfüllt, nämlich geltendes Recht durchzusetzen (Pressemitteilungen und Art und Weise der Verhaftung waren wohl trotzdem unverhältnismäßig).

    Und an all jene, die hier (in Prinzip natürlich zu recht) auf die Dummheit des ungeschützten casual sex hinweisen: ist überhaupt schon öffentlich bekannt, welcher Art die Beziehung zwischen Frau Benaissa und dem von ihr mutmaßlich infizierten Mann war? War es nur ein One Night Stand, eine klar auf unverbindliche Promiskuität angelegte Sache? Oder waren die beiden für einen bestimmten Zeitraum liiert? War die Beziehung so angelegt, dass sich mehr daraus hätte entwickeln können? Sofern das noch nicht näher bekannt ist, müssen sich einige hier fragen lassen, ob sie mit voreiligen Urteilen (in diesem Fall, über Frau Benaissas ehemaliegen Liebhaber) nicht genauso schnell bei der Hand sind, wie weite Teile der Öffentlichkeit in Bezug auf Nadja Benaissa.

    Das gilt auch für jene, die dem Anzeigenerstatter per Ferndiagnose Verdrängung der eigenen Schuld attestieren. Die Frage, ob Verdrängungsmuster vorliegen, müssten Fachleute nach eingehender Begutachtung klären. In jedem Fall wird durch die Anzeige ein Verfahren in Gang gesetzt, das auch für den Anzeigenerstatter eine erneute, möglicherweise sehr schmerzhafte Konfrontation mit allen Aspekten der Ansteckung bedeutet. Anzeige zu erstatten taugt meiner Überzeugung nach gar nicht zur Verdrängung von irgendetwas.

  15. @ Jens
    Die Veröffentlichung des namens und der Tatvorwurf sind eine Vorverurteilung, die dazu führen muss, dass diese Frau – ich weigere mich auch jetzt noch, ihren namen zu schreiben – überhaupt vor Gericht gestellt werden kann. Wer sagt denn, dass der Vorwurf berechtigt ist? Die Unschuldsvermutung gilt für jede Person. Einzig und allein die Aufgeilung der Leser und Zuschauer zur Erhöhung der Leserschaft und der Zuschauerquote dient solche Berichterstattung.

  16. @15 Werner Thiele-Schlesier

    Was die Veröffentlichung und die Art und Weise der Verhaftung angeht, sehe ich die Sache genauso wie sie. Das können Sie z.B. auch meinem Kommentar (Nr. 7) entnehmen.

    Das hätte die Staatsanwaltschaft so vielleicht nicht machen dürfen, daber das nun kein rechtsstaatliches Verfahren mehr möglich ist, sehe ich nicht so. Es gibt hinreichend Beispiele dafür, dass im Vorfeld eines Prozesses gegen öffentlich sehr bekannte Personen im Vorhinein die Tatbestände diskutiert wurden, z.T. auch auf Basis ungesicherter Vermutungen. Wo war die Empörung der FR und ihrer Leser, als schon vor dem Prozess z.B. gegen Herrn Zumwinkel oder auch gegen Herrn Althaus weite Teile der Öffentlichkeit Ihr abschließendes Urteil gebildet hatten? Da war die FR doch eher mittenmang dabei. Ich kann mich nicht erinnern, in der Berichterstattung der FR diesbezüglich auch nur einmal das Wort „Unschuldsvermutung“ gelesen zu haben (lasse mich aber gern eines besseren belehren).

    Trotz der fragwürdigen Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft war Ihre Schlussfolgerung aus Kommentar Nr. 6 (dass jeder GV mit neuem Partner generell strafverfolgungswürdig ist) logisch nicht möglich. Und zum Thema „wer sagt, dass der Vorwurf berechtigt ist“: zumindest sieht die Staatsanwaltschaft einen begründeten Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren. Und ein Haftrichter hat den Haftbefehl unterschrieben. Das mag sich im Nachhinein als falsch erweisen, aber Staatsanwaltschaft und Haftrichter werden die Umstände noch etwas besser kennen als wir. Auch für die Behörden gilt zunächst mal die Vermutung, dass sie ihre Sachen richtig und angemessen machen – bis Gegenteiliges erwiesen ist.

  17. Zum geschlechtlichen Verkehr gehören immerhin zwei. Jeder ist zuerst mal selbst dafür verantwortlich, sich beim Verkehr vor Infektionen mit was-auch-immer zu schützen. Schließlich kann man nie ganz sicher wissen, ob der Geschlechtspartner vollkommen gesund ist. Ob nun HIV oder Syphilis oder sonst eine venerische Krankheit: Eigener Schutz ist die wichtigste Prävention! Übrigens finde ich das unverschämt, bei einer Verdächtigen die Vorverurteilung plus privater Details einfach so auszuplaudern. Das ist einfach abscheulich geschmacklos und hilft dem Präventionsgedanken nicht. Wer hat denn über den Mann geschrieben, der offensichtlich ungeschützten Sex hatte, und ihm ganz klar Dummheit und Ignoranz attestiert? Ob jemand weiß, daß er infiziert ist oder nicht: schützen sollten sich immer beide!

  18. Immer wenn mich juristische Spitzfindigkeiten verwirren, stelle ich mir die Frage, wie die betreffenden Vorkommnisse unter dem Gesichtspunkt der ANSTÄNDIGKEIT zu bewerten sind. Und da ist meine Ansicht doch schon, daß es das Maximum an UN-Anständigkeit, ja Asozialität darstellt, jemandem anderem eine HIV-Infektion, d.h. eine letztendlich tödliche Krankheit anzuhängen. Noch asozialer kann eigentlich nur noch sein, jemandem eine Pistole an die Schläfe zu halten und gleich abzudrücken.

    Diese Asozialität des Täters wird NICHT IM GERINGSTEN durch die Geistesbeschaffenheit des Opfers gemindert, dessen Risikobereitschaft/Fahrlässigkeit o.ä… d.h. das Opfer könnte saudumm, selber asozial, oder was auch immer sonst sein, an der Un-Anständigkeit des Täters ändert das nicht einen Deut (obwohl einige das hier angedeutet, wenn nicht gar behauptet haben, nach dem Motto: wenn einer dumm ist, dann wird es schon irgendwie weniger unanständig, wenn man ihm schadet).

    Was die Medienberichterstattung angeht: Im Mittelalter gab es einmal die Einrichtung des Prangers. Ziel dieser Einrichtung war es, asoziales Verhalten durch Öffentlichmachung und öffentliche Bestrafung erzieherisch einzudämmen. Diese Erziehung war dabei wohl hauptsächlich nicht auf den schon Straffälligen am Pranger gerichtet, sondern auf die große Menge der noch-nicht-Straffälligen, die vor Augen geführt bekamen, welche unangenehmen Konsequenzen asoziales Handeln hat.

    Ich persönlich befürworte solche Pranger, denn mein Gefühl ist es, daß es heutzutage praktisch keine mehr gibt, asoziales Verhalten ständig entschuldigt und verharmlost wird (auch in diesem Thread ist zumindest der Wunsch, das zu tun, bei einigen gut erkennbar), weshalb die allgemeine Bereitschaft zu asozialem Verhaltens (auch in weit geringerem Ausmaß als im diskutierten Fall), nach meiner Beobachtung, leider üer die letzten Jahrzehnte eher gestiegen ist.

    Die Bildzeitung (aber auch die Yellow Press insgesamt) ist als Pranger aber eher unzulänglich… erstens ist sie viel zu unzuverlässig in der Frage, ob die asozialen Handlungen tatsächlich stattgefunden haben. Welche haarsträubenden Erfindungen die Bild produziert, kann man ja bei Bildblog nachlesen.

    Zum zweiten erscheint es unfair, daß Prominente schneller bzw. häufiger an den Bildpranger kommen als Otto Normalverbraucher. Daraus würde ich persönlich aber nicht ableiten, daß z.B. N.Benaissa nicht in dieser Angelegenheit ihre Titelseite haben sollte, sondern eher ableiten, daß einfach JEDER, der sich in dieser Größenordnung asozial verhält, seine Bild-Titelstory bekommen sollte, unabhängig von seiner Prominenz.

    Letztendlich ist aber doch die Frage, ob das „an den Pranger stellen“ überhaupt noch wirksam sein kann in unserer Gesellschaft. Man sieht ja, wie verbreitet doch die Tendenz ist, den an den Pranger gestellten zu „entschuldigen“, seine Partei zu ergreifen, sodaß, je drastischer die Anprangerungsversuche sind, am Ende bloß desto reichlicher die Sympathie-, Verständnis- und Entschuldigungsversuche gegenüber dem Angeprangerten erblühen… eine Gesellschaft, die sich so ziemlich aller wirksamen ächtenden Regularien unerwünschten asozialen Verhaltens entledigt, wird mit den Konsequenzen wohl leben lernen müssen… das beste, das sie dann erhoffen kann, ist, daß der Mensch doch grundsätzlich vom Wesen her gut ist.

  19. P.S. … gemeint war natürlich: jemandem anderem WISSENTLICH eine HIV-Infektion, d.h. eine letztendlich tödliche Krankheit anzuhängen…

  20. @wedell

    Na, Herr Wedell, das sind aber ganz alte Konzepte, die Sie da vorstellen.

    Das mit dem Pranger funktioniert schon lange nicht mehr, weil man schon zu oft erlebt hat, daß diejenigen, die den Täter daran stellten, selber die größeren Schurken waren.

    So manche Arbeiterin im Sexgewerbe könnte Ihnen ein Lied davon singen, wieviele anständige Bürger abends für ein Scheinchen mehr den „Gummi“ vergessen wollen.

    Und, im großen Stil: So mancher, der wegen Massenmord am Pranger stand ist nachher hoch aufgestiegen und hoch angesehen gewesen.

    Die Methode der „sozialen Bloßstellung“ erfordert eine fehlerlose Gesellschaft, die durch sozialen Ausschluß ein Fehlverhalten ächten kann und dieses auch nicht vergißt. Die gibt es nicht, die hat es nie gegeben.

    Da gibt es ja ausreichend Beispiele , vom „der werfe den ersten Stein“ bis „Der zerbrochene Krug“ in jeder Abstufung nachzulesen.

  21. Hallo BvG,

    „alt“ ist zunächst nicht gleich „schlecht“.

    Es ist extrem leichtsinnig, aber nicht unanständig, für ein Scheinchen mehr den Gummi weglassen zu wollen, wenn man selber nicht HIV infiziert ist. Der Bürger hört nur dann auf, anständig zu sein, wenn er für ein paar Scheinchen mehr den Gummi weglassen will, und gleichzeitig weiß, daß er HIV-positiv ist. Dann ist er asozial.

    Sollte es tatsächlich Fälle gegeben haben, die vom Pranger aufstiegen zum hoch angesehenen… na dann hat ja die Therapie irgendwie gewirkt?

    Eine fehlerlose Gesellschaft braucht niemand, denn man muß einen Unterschied machen zwischen „Fehlern“, die bösartig und beabsichtigt sind, und „Fehlern“, die es nicht sind.

    Jemand, der HIV-infiziert ist, aber davon nichts weiß, ist nicht bösartig bzw. asozial, wenn er ungeschützten Verkehr ausübt (der bleibt zwar nach wie vor ein „Fehler“, aber der Leichtsinn und damit die Verantwortung ist ja bei beiden Beteiligten gleich groß). Wir können alle jede Menge Fehler machen in unserem Leben, aber nur die wenigsten davon werden (hoffentlich) mit einem so unverantwortlichen Desinteresse am Wohlergehen anderer einhergehen, das man sie als asozial bezeichnen muß.

    Eine „soziale Bloßstellung“ erfordert also nicht eine Gesellschaft von Engeln, wenn sie nur dann erfolgt, wenn die zugrundeliegenden „Fehler“ absichtlich und bösartig sind, asozial eben. Zu streiten bliebe allerdings über die Grenze, ab der Fahrlässigkeit (bei der ja ein böser Wille erstmal nicht vorliegt) Züge von Asozialität annimmt.

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