Im Jüdischen Museum Berlin wird zurzeit die Ausstellung „Haut ab! Haltungen zur rituellen Beschneidung“ gezeigt, die auch in der FR rezensiert wurde. „Die Ausstellung reagiert auf die Debatte, die vor zwei Jahren vom Kölner Landgericht ausgelöst wurde“, heißt es im FR-Artikel. „Rechtshistorisch uninformiert, sozial- und kulturpolitisch extrem unsensibel wertete das

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Die katholische Kirche darf Mitarbeitern kündigen, auch wenn diese nach einer Scheidung zum zweiten Mal heiraten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht jüngst. Es ging um den Fall eines Chefarztes eines Krankenhauses in katholischer Trägerschaft, der geschieden war und ein zweites Mal geheiratet hatte. Das Krankenhaus hatte ihm wegen „Illoyalität“ gekündigt. Nach

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