Gegen den Willen der UNO-Mehrheit

Es gibt jetzt ein Abkommen über das Verbot von Atomwaffen, das gern global wäre. Es hat leider den Haken, dass keine der Atommächte mit am Verhandlungstisch saß. Man könnte auch sagen, sie hätten ihn aktiv ignoriert. Auch Deutschland mied die Konferenz. Das ist ein Fehler. Die nukleare Bedrohung existiert weiterhin. Sie ist vielleicht sogar drängender als zu Zeiten des Kalten Krieges, als sich die ganze Welt der Gefahr eines drohenden Atomkriegs immerhin bewusst war. Heute scheint sich niemand mehr davon beeindrucken zu lassen. Die Diagnose scheint klar: Die Bedrohung wird verdrängt. Axel Rosen, Vorsitzender der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) fordert im FR-Gastbeitrag: „Deutschland muss Blockadehaltung aufgeben„. Auch Leserbriefautor Otfried Schrot aus Ronnenberg hat einen Beitrag beigesteuert — mal wieder zu lang fürs Print-Leserforum, so dass die Zuschrift dort nur gekürzt veröffentlicht werden konnte. Aber hier im FR-Blog ist ja Platz. Otfried Schrot, Oberstleutnant a.D., ist Autor des Buches „Zwanzig Appelle eines Zornigen an die Welt“.

Gegen den Willen der UNO-Mehrheit

Von Otfried Schrot

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„In New York haben 122 UNO-Mitgliedsstaaten für ein Abkommen zum Verbot von Atomwaffen votiert. Dem Papier kommt in erster Linie symbolische Bedeutung zu, nachdem die fünf Veto-Mächte und die anderen bekannten Atomstaaten die Verhandlungen boykottiert hatten. Auch die meisten Nato-Staaten beteiligten sich nicht an den Gesprächen, darunter auch Deutschland. Die Bundesregierung argumentiert, eine Abrüstung sei nur mit den Nuklearmächten möglich. Die Nuklearmächte wollen aber nicht.

Deutschland, seit 1945 die untertänige und willfährige Radfahrernation der USA, hat sich in ihrer Hörigkeit wieder einmal wider besseres Wissen mit den USA gegen den Willen der Mehrheit der UNO gestellt. Deutschland weiß, dass die nukleare Abschreckung gar nicht funktioniert. Die regelmäßig wiederkehrenden Militärmanöver der Atommacht USA und Südkoreas vor der nordkoreanischen Küste haben Kim Yong Un nicht davon abgeschreckt, eine eigene Atombombe zu entwickeln. Die Nato kann auch Wladimir Putin, Atomwaffenbesitzer, nicht „abschrecken“. Mit einem von einem Atomkrieg vernichteten Westeuropa kann er keine Geschäfte mehr machen. Sollte er sich aber wirklich von der NATO bedroht fühlen, wird er sich nicht mit „eingezogenem Schwanz in Sibirien verkriechen“, sondern zu einem Präventivschlag ausholen.

Die Kanzlerin täte gut daran, sich ohne Rücksicht auf den ausbleibenden Beifall aus dem Weißen Haus vor die UN – Generalversammlung zu stellen und zu fordern: §

Hören wir endlich mit der dummen Sicherheitsstrategie der nuklearen Abschreckung auf! Wir wissen doch längst, dass sie nicht funktioniert. Ein Atomkrieg der Nuklearmächte wird die Welt in eine ’strahlende Wüste‘ verwandeln, in der keine Maus mehr lebt. Wem wollen Sie mit einer solchen Aussicht drohen in Anbetracht der Tatsache, dass dem Ersteinsetzer einer Atombombe früher oder später ebenfalls der radioaktive Niederschlag aus der nächsten über ihn hinweg ziehenden Wolke auf das Haupt hernieder rieselt? Auf den Mord folgt der Suizid. Dieses Szenario hat mit Vernunft, Verstand und Verantwortungsbewusstsein nichts mehr zu tun, sondern nur mit einer gehörigen Portion von Geistesgestörtheit. Deshalb schließt sich Deutschland der Forderung nach Abschaffung der Atombomben an, wie es die Nuklearmächte im Atomwaffensperrvertrag von 1968 versprochen haben. Ersetzen wir die Strategie der Abschreckung durch die Strategie des Vertrauens! Dann tun wir etwas für die Zukunft der Menschheit!“

Ich, der Lesebriefschreiber, würde zu dieser bisher von der Bundeskanzlerin noch nicht gehaltenen Rede sagen: Bravo, Frau Bundeskanzlerin, endlich sind Sie einmal über Ihren Schatten gesprungen und haben dem Mann im Weißen Haus die A….Karte gezeigt!

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3 Kommentare zu “Gegen den Willen der UNO-Mehrheit

  1. Prima, Herr Schrot, ich kann jeden Satz unterstreichen.

    Man könnte meinen, NATO und Warschauer Pakt würden wieder aufrüsten wie früher, und alle Abrüstungsinitiativen von Gorbatschow und auch der Friedensdemos der achtziger Jahre seien völlig in Vergessenheit geraten.

    Unverständlich ist, dass dieses Thema in den Medien mehr oder weniger ignoriert wurde. Lieber stürzten sie sich auf die Ereignisse in Hamburg, um in bekannter Manier wie in den späten sechziger Jahren auf die „bösen Linken“ zu schimpfen.

    Bei diesem Problem könnte Martin Schulz endlich punkten, aber er hält sich hier ebenso zurück wie bei den Steuern.

  2. Ich finde es eigenartig, dass zu diesem Thema niemand außer mir den Beitrag kommentiert hat.

    Zu erwähnen ist, dass das EU-Parlament im September 2016 mit den Stimmen der Konservativen und der Sozialdemokraten diese Verhandlungen noch begrüßt hatte, und dass diese auch am 23.12.2016 von der UN-Generalversammlung beschlossen wurden. Und nun haben alle NATO-Staaten – mit Ausnahme der Niederlande – auf Verlangen der US-Regierung diese Verhandlungen boykottiert!

    Dieses Verhalten passt zu der vom Bundestag zu Ende der Wahlperiode im Dezember 2016 noch beschlossenen Aufhebung des § 80 StGB:

    „Vorbereitung eines Angriffskrieges. Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

    Man merkt, dass die Kriegsgeneration ausstirbt, die sich an das Elend noch erinnert, das die beiden Weltkriege ausgelöst haben. Unsere Politiker scheinen diese Warnungen vergessen zu haben oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrhaben zu wollen. Gegen wen wollen diese Leute eigentlich Krieg führen? Von wem werden wir denn bedroht? Nicht die russischen Truppen stehen an den Grenzen zu Deutschland, den USA oder Mexico, sondern die NATO rückt gegen Russland vor.

  3. Ich habe zum Thema eigentlich nichts zu sagen. Es haben mich aber zwei Darstellungen überrascht, die dann einer Überprüfung nicht standhielten.
    @Peter Boettel
    Sie erwecken durch Ihren Beitrag den Eindruck, dass die Vorbereitung eines Angriffskrieges nicht mehr mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist.
    Das ist aber nicht richtig.
    Der Artikel 80 wurde gestrichen, weil er durch den Artikel 13 des Völkerstrafgesetzbuches (VStBG) ersetzt wurde.
    @Otfried Schrot
    „Deshalb schließt sich Deutschland der Forderung nach Abschaffung der Atombomben an, wie es die Nuklearmächte im Atomwaffensperrvertrag von 1968 versprochen haben.“
    Die Vertragsstaaten haben sich nach Artikel VI „nur“ dazu verpflichtet, Abrüstungsverhandlungen zu führen.

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