Warum hat die medizinische Versorgung auf dem Land früher funktioniert?

Haben wir genug Ärzte in Deutschland oder nicht? Jens Holst, Facharzt für Innere Medizin und Gesundheitswissenschaftler meinte in seinem FR-Artikel „Es gibt genug Ärzte„, der in unserer Serie „Gastwirtschaft“ erschien: „Über 400 praktizierende Ärzte pro 100 000 Einwohner machen Deutschland zu einem der bestausgestatteten Länder weltweit und sollten für die Versorgung ausreichen.“ Allerdings: Die flächendeckende Versorgung ist nicht mehr gesichert. Die Spezies Landarzt stirbt aus, während sich in den Ballungsräumen Mediziner drängeln. Nun, das ist eine mögliche Wahrnehmung des Problems. Ich als gewöhnlicher Kassenpatient merke relativ wenig von dieser ausreichenden Versorgung, wenn ich für einen Termin beim Augenarzt zwei Monate warten muss.

Auf dem Land, vor allem in Ostdeutschland, wird die Situation inzwischen brenzlig.“Der Sicherstellungsauftrag für die angemessene Versorgung auch auf dem Land liegt bei den kassenärztlichen Vereinigungen“, schreibt Holst, doch die riefen nach den Krankenkassen. Die wiederum könnten sich von einer kostenintensiven Förderung der ländlichen Versorgung keine Vorteile im Wettbewerb versprechen. „Die nachhaltige Sicherung einer flächendeckenden Versorgung erfordert ein politisches Maßnahmenbündel, das nicht allen Beteiligten schmecken kann“, folgert Holst, ohne dieses Bündel aufzufächern — aber dazu hat er in seinem relativ kurzen Artikel ja auch gar keinen Platz, und darum ging es auch nicht. Es ging darum klarzumachen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, und dass, wenn die Akteure im Gesundheitssystem keine passablen Lösungen anbieten können oder wollen, dann eben die Politik ran muss.

Das Gesundheitssystem ist wie ein gordischer Knoten. Zuletzt wurde durchaus auf mehr Wettbewerb und Marktwirtschaft gesetzt, was die Rolle der Krankenkassen betrifft. Dann darf man sich nicht wundern, wenn die sich tatsächlich nach marktwirtschaftlichen Kriterien verhalten und wömöglich nicht mehr die bestmögliche Versorgung ihrer Mitglieder als ihr erstes Ziel definieren, sondern das Halten oder Verbessern ihrer Position im Wettbewerb mit anderen Kassen. Dazu müssen sie ihren Mitgliedern einen Service bieten, mit dem diese zufrieden sind, und müssen zugleich auf die Kosten achten. Wettbewerb funktioniert im Gesundheitswesen wie überall über Druck auf die Preise. An die Preise der Medikamente kommt man schlecht ran, da wacht eine mächtige Pharmalobby. Also sinken die Preise für die ärztliche Behandlung. Fallpauschalen, Budgetierung — niedergelassene Ärzte können ein Lied davon singen, dass der Wettbewerb auf ihrem Rücken ausgetragen wird. Und damit auch auf dem Rücken der Patienten, die im Gesundheitssystem eigentlich die natürlichen Verbündeten der Ärzte sein müssten. Wen wundert’s, wenn kein Arzt mehr aufs Land will, wo es weniger Privatpatienten gibt, die allein so eine Arztpraxis letztlich am Leben erhalten?

Nicht mehr Marktwirtschaft und Wettbewerb, sondern eine gerechte, am Gemeinwohl orientierte Regulierung wären dringend nötig. Ich denke, dies genau ist es, was Jens Holst sagen will. Die Leserbriefe, die ich darauf bekam, rufen jedoch nach mehr Marktwirtschaft und unisono nach weniger „Planwirtschaft“ — fast als hätten sie sich abgesprochen, klingen sie teilweise sehr ähnlich. Nun, es wäre nicht das erste Mal, dass sich Leserinnen und Leser verabreden. Tatsächlich kann das die Chance erhöhen, dass wenigstens eine der Zuschriften abgedruckt wird. Daher veröffentliche ich hier mal alle Leserbriefe, die zu diesem Thema hereinkamen. Sie stammen übrigens alle von niedergelassenen Ärzten, wie ich durch ixquicken (vulgo googeln, aber ich benutze Google nicht mehr, sondern die niederländische Suchmaschine ixquick.com) herausfinden konnte.

Sieghard Puls aus Essen:

„Sie haben recht, dass Problem liegt in der Verteilung, und dies insbesondere deshalb, weil ein überreguliertes planwirtschaftliches System vorliegt (auch die kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. gegenüber dem Gesundheitsminister weisungsgebunden). Ein Arzt in ländlicher Region muss von seien Einnahmen leben können, was aber aus Budgetierungsgründen nicht funktioniert, da die in Städten immerhin mögliche Quersubventionierung durch Privatpatienten wegfällt. Weitere planwirtschaftliche Regulationsversuche gleichen einer Hydra. Würde Marktwirtschaft zugelassen und nach Aufwand und Leistung bezahlt, würde sich das Problem ganz von alleine lösen.“

Karl Boden aus Krefeld:

„Hat der Autor sich Gedanken gemacht, warum denn früher auch in ländlichen Regionen die Versorgung funktioniert hat? Kann es sein, dass damals einfach die wirtschaftlcihen Rahmenbedingungen für Arztpraxen noch stimmten und heute eben nicht mehr? In den Zulassungsausschüssen für Ärzte sitzen die Krankenkassen mit und versuchen, in Mangelregionen zu „verteilen“. Aber wo keine Bewerber, da keine Verteilung. Ganz einfach. Und da nützt dann auch der gesamte planwirtschaftlich ausgerichtete Gedankengang des Autors nicht das geringste! Ärzte sind auch nur Menschen und flüchten wegen der gebotenen Bedingungen zu einem Drittel jedes Studienjahrgangs ins Ausland. Warum wohl? Nein, Herr „Health Expert“ Holst, es sind nicht Lobbyinteressen, die das bewirken. Denn Ärzte suchen händeringend Praxisnachfolger und haben keine Interesse an einem Mangel, der die Arbeitsbedingungen der verbliebenen Kollegen ins Unerträgliche abgleiten lässt. Es sind planwirtschaftliche Überlegungen wie die Ihren, die Zukunftsperspektiven für Praxen unkalkulierbar machen und damit den Verfall des Gesundheitswesens weiter fördern. Hat der Autor eigentlich nicht aus der deutschen Geschichte gelernt?“

Claas Hüttenrauch aus Teufen:

„Dieses Kartell der Ärzte hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V so festgeschrieben. Will man die Versorgungssituation stärker am Bedarf ausrichten, wird man dies nicht mit noch weitergehenden Eingriffen in die Niederlassung bewirken können. Sobald ein Arzt an einem Standort ein angemessenes Einkommen erwirtschaften kann, wird er sich dort niederlassen. Wenn ein Arzt in Charlottenburg die Chance hat, eine Praxis langfristig erfolgreich betreiben zu können, wird sich auch ein Arzt finden. Kann ein Arzt davon ausgehen, dass er sich mit einer Niederlassung in Köpenick auf direktem Weg in die Insolvenz begibt, wird er sich dort nicht niederlassen. Jeder Versuch, Ärzte mit planwirtschaftlichen Mittel „zu steuern“, ist zum Scheitern verurteilt. Wer für halbwegs gleiche Verhältnisse in Deutschland sorgen will, wird nicht umhinkommen, auf den Markt zu setzen.Das heißt: Angemessene Vergütung für den ambulanten Arzt in der Niederlassung. Wenn keine ärztlichen Fachkräfte für die wahnwitzigen planwirtschaftlichen Bedingungen im KV-System unter einem Gesamt-Budget mit befreiender Wirkung gefunden werden, muss man eben die Honorare erhöhen. So lange, bis jemand das Risiko einer Niederlassung auf sich nimmt und reinvestiert. Solange der Gestezgeber derart wechselnde Vertragsbedingungen in jeder Legislaturperiode beschließt, ist das Risiko einer Niederlassung betriebswirtschaftlicher Suizid.“

Es gibt also genug Ärzte? Eindeutig zu wenig Ärzte, findet Dr. Magdalene Budach aus Frankfurt, gibt es für die Betreuung und Erstuntersuchung der Flüchtlinge, die derzeit nach Deutschland kommen. Ob sich hier die „planwirtschaftlichen Strukturen“, die oben angeprangert wurden, selbst ein Bein stellen? Frau Budachs Leserinbrief:

„Ich habe von der KV Hessen ein Schreiben bekommen mit der Bitte, mich als Ärztin für die Erstuntersuchung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen, ich habe dort angerufen, keiner war richtig zuständig und ich wurde an den RP Gießen verwiesen, es gab aber nur eine Mailadresse…ich habe eine Mail geschickt, um Rückruf gebeten und mich auch beschwert über das umständliche Verfahren, das – wie mich ja beinahe auch – Bewerber abhält, die spontan Kontakt aufnehmen wollen.
Ich wurde zurückgerufen, es wurde angemerkt, dass die versendeten Unterlagen – an alle hessischen Ärzte, was das gekostet hat! – nicht vollständig waren, ich habe meine Kontaktdaten hinterlassen. (Ich bin Ärztin für Allgemeinmedizin mit viel Auslandserfahrung!) Das war am 21.7., seitdem habe ich nichts mehr gehört!
So viel zum Engagement von uns Ärzten, der ausbremsenden Bürokratie und dem völlig unzulänglichem Management unserer Landesregierung mit der Flüchtlingsproblematik.“

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23 Kommentare zu “Warum hat die medizinische Versorgung auf dem Land früher funktioniert?

  1. Pro 500 Einwohner ein Hausarzt, mit einem Festbetrag pro Patient von 20 Euro pro Monat = 10.000 Euro, von den Patienten selbst bezahlt, die gesamte Infrastruktur von der Gemeinde bereitgestellt.

    Wo ist das Problem?

  2. „Nicht mehr Marktwirtschaft und Wettbewerb, sondern eine gerechte, am Gemeinwohl orientierte Regulierung wären dringend nötig.“

    Was eine „gerechte, am Gemeinwohl orientierte Regulierung“ ist, wird hier nicht gesagt.

    Die Lösung des Problems ist denkbar einfach. Man muß auf dem Lande den niedergelassenen Arzt ersetzen durch den angestellten Arzt. Mit gutem Gehalt bei festen Dienstzeiten in möglicherweise fachübergreifenden, von geeigneten Trägern finanzierten Ambulanzen, die bis spät abends geöffnet sind und auch an Wochenenden Dienst tun. Mit der Möglichkeit der Teilzeitarbeit inclusive.

    Versagt hat im derzeitigen System das Prinzip der Einzelleistungsvergütung mit ihrem unentrinnbaren Mengenanreiz, dem die niedergelassenen Ärzte permanent ausgesetzt sind. Ein Reiz stark genug, die finanzielle Ausstattung des Systems zu überfordern. Die Konflikte spielen sich ab zwischen zwei Arten von “Systembewahrern”. Auf der einen Seite die Ärzte, die mit dem System die Option verbinden, per Mengenausweitung zu mehr Einkommen zu gelangen, und der Politik, die eine Mengenausweitung zu unterbinden sucht, um das System nicht finanziell zu überfordern.

    Nur angestellte Ärzte mit festem Gehalt unterliegen keinem Mengenanreiz aus Motiven, die mit den Versorgungsnotwendigkeiten der Patienten nichts zu tun haben.

    Das System konnte früher nur solange funktionieren, als die finanziellen Resourcen noch unerschöpflich schienen.

    Man mache sich jedoch nichts vor. Es gibt zwei entscheidende Gegner eines solchen Umbaus. Die niedergelassenen Ärzte auf der einen Seite, und die Patienten auf der anderen Seite, die sich von einigen liebgewordenen Gewohnheiten und Ansprüchen trennen müßten. Dabei würde das Ende der Gefälligkeitsmedizin allen Beteiligten zugute kommen.

  3. #1 BvG

    Leider habe ich nicht verstanden, was Sie mit Ihrer knappen Äußerung sagen wollen. Glauben Sie den Ist-Zustand zu beschreiben oder ist das ein Vorschlag, wie man das Gesundheitswesen in Zukunft organisieren soll?

    Ich bitte um Präzision.

  4. Liest der Autor Jens Holst eigentlich mit ?

    Wenn ja, dann möge er mir bitte einmal erklären, was folgender Satz aus seinem Artikel bedeutet, der Ausgangspunkt dieses wenig beachteten Themas ist.

    „…Die nachhaltige Sicherung einer flächendeckenden Versorgung erfordert ein politisches Maßnahmenbündel, das nicht allen Beteiligten schmecken kann. Schon jetzt schaffen private Klinikkonzerne mit ihren Gesundheitszentren Fakten, die eine gesundheitspolitische Steuerung des Versorgungsgeschehens weiter einschränken…“

    Ein Artikel, der einem nicht selten anzutreffenden Muster folgt. Zuerst kommen kritische Bemerkungen, und wenn es um Lösungen geht, dann kommt — nichts. Zudem läßt sich das Thema nicht in ein einfaches Rechts-Links-Schema einordnen (genauso wenig wie das Thema Griechenland übrigens). Der letzte zitierte Satz deutet auf eine linke Anwandlung hin, kann aber auch so verstanden werden, als ob die mangelhafte ärztliche Selbstverwaltung durch private Krankenhauskonzerne vor dem Offenbarungseid gerettet wird. Was immer der Autor auch meinen könnte, klar wird es erst, wenn er Butter bei die Fische mischt. Die FR sollte doch bitte darauf achten, mit dem Abdruck von Beiträgen mehr zu verfolgen als nur die Wiederholung einer allseits bekannten Tatsache, daß nämlich die Versorgung der Bevölkerung im ambulanten medizinischen Bereich zunehmend problematisch wird. Damit nicht auf der Strecke bleibt, was man von Zeitung erwarten darf.

  5. @B.Ernst

    Damit wollte ich sagen, daß die medizinische Grundversorgung durch einen Hausarzt mit sehr wenig Mitteln zu gewährleisten wäre, wenn die ansässigen Bürger dem ansässigen Arzt den geringen Garantielohn von 20 Euro pro Monat/pro Bürger bezahlen würden. Ich sehe es dabei als eine sozialpolitische Pflichtleistung der Gemeinde an, dem Arzt die entsprechenden Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen. Ortsansässige Hausärzte werden mittlerweile zum Standortvorteil und Qualitätsmerkmal für Gemeinden.

    Es ist in keiner Weise einsichtig, daß ein Hausarzt seine Leistungen über einen riesigen Apparat wie Krankenkassen, Verrechnungstellen etc abrechnen muß.

    Krankenkassen sind eine finanzielle Solidargemeinschaft für die Inanspruchnahme von Spezialmedizin und Medizintechnik, im Hausarztwesen sind sie überflüssig.

    Insgesamt sähe ich die hausärztliche Versorgung eher als eine Gemeindeleistung an, die durch kommunale Abgaben leicht finanziert werden könnte.

  6. BvG (#5),

    können Sie das einmal näher erläutern, bitte ? Ich verstehen nämlich durchaus nicht. Wollen Sie einen Freiberufler oder Angestellten ? Wollen sie eine gemeindliche Kopfpauschale für Ihre Basismedizin ?Wer ist sein Dienstherr, Gemeinde und/oder KV ? Welche Rechte und Pflichten hat ihr „Modellarzt ? Wie grenzen sie Basis- von Spezialmedizin ab ?

  7. @grebe

    Da braucht man gar nicht viel abzugrenzen.
    Jeder Patient sollte dem Arzt, einfach nur deshalb weil er da ist und eventuell eine halbe Stunde pro Monat Zeit hat, eine Grundvergütung zahlen.
    Jeder Patient, der seine halbe Stunde nicht braucht, verschenkt sie an andere oder spart sie auf einem Zeitkonto an. Fertig ist die Laube.

    Alle medizinischen Leistungen, die über diese halbe Stunde hinausgehen, sind Krankheits- und Behandlungskosten, die über die Krankenkasse abzurechnen sind.
    Eine „Standardpraxis“ (Räumlichkeiten etc) sollte von Gemeinde und sonstigen Kostenträgern vorgehalten werden, wenn diese die Prophylaxe ernst nehmen. (Weniger Investitionsbedarf).
    Das würde ich Standortveredelung nennen und Prophylaxenpauschale.

    Alle Behandlungen, die der ansässige Arzt nicht leisten kann, sind Spezialmedizin und Apparatemedizin.

    Wie leicht zu erkennen ist, braucht ein Hausarzt dann einen kleineren Einzugsbereich und kann individueller (be)handeln.

  8. Es ist ja auch nichts Neues, daß Gemeinden, Immobilienmakler und Vermieter damit werben, daß am Ort die Infrastruktur stimmt.

    Ein ortsansässiger Hausarzt ist einer der wichtigsten Grundlagen für Lebensqualität, im besten Sinne des Wortes. Letztlich zahlt man als Patient ohnehin per Wegekosten drauf, da kann man besser den Hausärzten eine stabile Einkommenssituation schaffen.

    Qualitätsmängel der Zentralisierung machen sich lange schon bemerkbar. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob ich mit meinem Hausarzt innerhalb von 10 Minuten ein Problem telefonisch abhandeln kann, oder ob ich 45 Minuten oder mehr auf einen zentralisierten Notrufdienst warten muß oder 15 bis 50 Kilometer fahren muß, (die ich eventuell nicht mal fahren kann)

    Zentralisierung und Effektivität auf der Produktionsseite führen immer zum Qualitätsverlust und Verteuerung auf der Verbraucherseite.

    Ich kann meinen KFZ-Meister, meinen Heizungsinstallateur, meinen Schreiner und Gartenbauer, meinen Elektromeister und viele andere freundliche Menschen, die ich bezahle, wenn ich sie brauche, zu fast jeder Tageszeit erreichen. Ebenso meinen Hausarzt, den sogar Tag und Nacht. Ebenso erreichbar bin ich für diese, die mich bezahlen, wenn sie mich brauchen.

    Das ist Lebensqualität und Standortqualität.

    Da setze ich auch „knallhart“ (das Modewort der neoliberalen Weicheier) auf Marktwirtschaft:
    Wer die Leistung bringt, die ich brauche, bekommt den Lohn, den er verdient.

    Kurzum: Je weiter weg der Anbieter, desto weniger bin ich Kunde.

  9. Zur Eingangsfrage:

    Die medizinische Versorgung hat früher besser funktioniert, weil Nähe, Beziehung, Zeit und gegenseitiges Verstehen vorhanden waren.

    Alle Studien, die mir dazu bekannt sind, betonen die Wirksamkeit und Heilsamkeit persönlicher und lebensgeschichtlicher Nähe zwischen Patient und Arzt. Im heilpraktischen und auch schulmedizinischen Bereich werden gerade diese Vorzüge als die gesundheitlich wirksamsten Mittel beschrieben.

    Sich sicher und verstanden zu fühlen ist der wesentliche Aspekt zur Gesundheit. Dies erfahre ich persönlich mit meinem Hausarzt und dies erfahre ich auch täglich in meiner Arbeit.

    Die medizinische und auch jede andere Versorgung ist umso effektiver, je persönlicher sie ist.

    Zentralisierung ist in dem Sinne ganz und gar nicht effektiv.

  10. @BvG,

    das System der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärzte hat früher nur deshalb „besser“ funktioniert, weil und solange niedergelassene Ärzte ihre Tätigkeit vollkommen frei von Kostenüberlegungen ausüben konnten. „Besser“ habe ich in Anführungszeichen gesetzt um zu zeigen, daß die Kostenentwicklung nur noch durch massive Deckelung ärztlichen Leistungen in Griff zu bekommen war. Und seither tobt der Streit zwischen Politik, Krankenkassen und niedergelassener Ärzteschaft. Das System mußte also zwangsläufig aus dem Ruder laufen, denn auch die Erwartungen und Ansprüche der Patienten hatten sich in die Höhe geschraubt. Es war früher also nur scheinbar besser, denn der Kein der zukünftigen Probleme würde eines Tages unvermeidlicher Weise aufgehen müssen. In so gut wie jeder Praxis kann man doch heute sehen und lesen, wie die niedergelassene Ärzteschaft ihre Klagen gegen das System der Deckelung artikuliert, um sodann ungerührt den Privatpatienten den Vorzug zu geben, die ihrerseits kunstvoll durch die Maschinerie abrechenbarer Leistungen geschleust werden nach dem Motto, dabei tunlichst keine abrechenbare Position auszulassen. Das „gegenseitige Verstehen“ ist doch vielfach nur noch reine Fassade, denn was den Arzt motiviert zu seinem Handeln, läßt sich für den einzelnen Patienten kaum noch kalkulieren.

    Wir brauchen also ein System, das den Arzt weitestgehend unabhängig macht von Motiven, die nichts mit dem Heilauftrag zu tun haben. Nie waren wir davon jedoch weiter entfernt, wie ich finde, als heute.

    Selbst die Ärzteschaft hat dieses Problem schon entdeckt, jedoch in einer wenig beachteten Ecke abgelagert und behandelt unter der wenig auffälligen Überschrift „Indikation als Kernstück ärztlicher Identität“. „Die Zielsetzung ärztlichen Handelns darf nicht in ein ökonomisch orientiertes Handeln umdefiniert werden“, sagt die Bundesärztekammer (Stellungnahme http://www.d.aerzteblatt.de/BS61, s. auch Prof. Giovanni Maio). Und wenn die Bundesärztekammer schon so etwas sagt, dann dürfte das Problem ein wirklich brandheißes sein. Daß in der Ärzteschaft aus dieser Erkenntnis Konsequenzen gezogen werden, sehe ich jedoch nicht im geringsten.

    Insofern ist es schade, daß sich der Auto des Beitrags, Herr Jens Holst, nicht den Fragen stellt, die hier aufzuwerfen sind. Ob der sich nicht aus der Ecke traut oder einfach nicht weiß, das sein Artikel hier diskutiert wird ? Wahrscheinlich traut der sich nicht.

  11. @grebe

    Und was sollte einen Arzt unabhängiger machen und gleichzeitig seinen Patienten verpflichten als das, was ich vorgeschlagen habe?

  12. @BvG,

    Ihre Vorschläge lassen zuviele Fragen unbeantwortet, sodaß ich mir daraus keinen wirklichen Reim machen kann.

    Entscheidend ist, wie der Arzt bezahlt wird. Wird er bezahlt für die globale Aufgabe der Patientenversorgung, dann ist finanziell nur die Zeitdauer seiner Tätigkeit für die Patienten maßgebend. So ist es im Krankenhaus. Wird er bezahlt für eine Einzelverrichtung, dann spielt finanziell die Anzahl der Verrichtungen die entscheidende Rolle. Und dann neigt eine Verrichtung eben zu unterbleiben, die nicht mehr bezahlt wird, auch wenn sie medizinisch geboten ist. So ist es im niedergelassenen Bereich.

    Und darüber haben Sie keine Auskunft gegeben.

  13. Ich glaube nicht, daß da viele Fragen offen geblieben sind, aber man kann ja auch selbständig an dem Modell weiterdenken.

    a. Der Arzt bekommt eine Pauschale und hat damit ein Festgehalt wie im Krankenhaus.
    b. Behandlungen, die über die Pauschale herausgehen, werden nach Leistungskatalog von der Krankenkasse bezahlt.

    Der Rest ist doch nur noch Zahlenspielerei.

  14. Herr V. Grebe, bei Ihnen sehe ich einen Widerspruch dahingehend, daß Ärzte zwar gerne Freiberufler sein wollen, mit allen Konsequenzen, d.h. mit Vor- und aber auch dann mit Nachteilen, aber auch eine ethische Verpflichtung haben (sollen).

    Bei manchen ÄrztInnen ( richtig so?) springen mir die IGeL – Listen bereits im Wartezimmer ins Auge, außerdem werde ich auch noch im Arztgespräch oft auf diese „Leistungen“ mehr oder weniger direkt hingewiesen, andere aber lassen diese Art des Beutelschneidens sein.

    Dazu auch mal den alten „Eid des Hippokrates“ im vollen Wortlaut der Übersetzung:

    „Ich schwöre bei Appollon dem Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und allen Göttern und Göttinnen, indem ich sie zu Zeugen rufe, daß ich nach meinem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Vereinbarung erfüllen werde:

    Den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleichzuachten meinen Eltern und ihm an dem Lebensunterhalt Gemeinschaft zu geben und ihn Anteil nehmen zu lassen an dem Lebensnotwendigen, wenn er dessen bedarf, und das Geschlecht, das von ihm stammt, meinen männlichen Geschwistern gleichzustellen und sie diese Kunst zu lehren, wenn es ihr Wunsch ist, sie zu erlernen ohne Entgelt und Vereinbarung und an Rat und Vortrag und jeder sonstigen Belehrung teilnehmen zu lassen meine und meines Lehrers Söhne sowie diejenigen Schüler, die durch Vereinbarung gebunden und vereidigt sind nach ärztlichem Brauch, jedoch keinen anderen.

    Die Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meinem Vermögen und Urteil, mich davon fernhalten, Verordnungen zu treffen zu verderblichem Schaden und Unrecht. Ich werde niemandem, auch auf eine Bitte nicht, ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen; gleicherweise werde ich keiner Frau ein fruchtabtreibens Zäpfchen geben: Heilig und fromm werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst.

    Ich werde niemals Kranke schneiden, die an Blasenstein leiden, sondern dies den Männern überlassen, die dies Gewerbe versehen.
    In welches Haus immer ich eintrete, eintreten werde ich zum Nutzen des Kranken, frei von jedem willkürlichen Unrecht und jeder Schädigung und den Werken der Lust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven.
    Was immer ich sehe und höre, bei der Behandlung oder außerhalb der Behandlung, im Leben der Menschen, so werde ich von dem, was niemals nach draußen ausgeplaudert werden soll, schweigen, indem ich alles Derartige als solches betrachte, das nicht ausgesprochen werden darf.

    Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht breche, so möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg beschieden sein, dazu Ruhm unter allen Menschen für alle Zeit; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, dessen Gegenteil.“

    Quelle: http://www.arztwiki.de/wiki/Hippokratischer_Eid
    (Hervorhebung durch mich)

    Vielleicht sollte man das nachfolgende und moderne „Genfer Ärztegelöbnis“ ergänzen durch:

    „Ich werde niemals Kranke am Beutel schneiden, sondern dies den Männern und Frauen überlassen, die dies Gewerbe versehen.“

  15. Herr Rudolphi (#15),

    ich habe nicht verstanden, wo Sie bei mir einen Widerspruch sehen wollen. Bitte erläutern Sie, was Sie meinen.

    Ärzte haben eine selbst erklärte ethische Verpflichtung. Es bestehen jedoch Zweifel, ob sie dieser im einem (und zwar dem gegenwärtigen) System wirklich genügen können, in denen die Behandlungsziele von ökonomischen Anreizen überlagert werden (wie die Bundesärztekammer selbst einräumt). Das gegenwärtige System wirft da erhebliche Fragen auf, die jedoch nirgends erkennbar beantwortet werden. Der zunehmende Mangel an Ärzten auf dem Lande ist letztlich diesem Grundproblem anzulasten. Es geschieht nichts, weil Ärzteschaft und Patienten in einer Art unheiliger Allianz miteinander verstrickt sind.

  16. Dieses „Gewerbe des Beutelschneidens“ versehen bekanntlich auch die Finanzbeamten und Steuerfahnder.
    Dazu paßt dann auch dieses Detail:
    Wenn ein Arzt als ein Gutachter vier dieser Steuerfahnder mit falschen psychiatrischen Gutachten „aus dem Verkehr“ zieht, dann schlägt das dem Faß doch vollends die Krone ins Gesicht.

    Dieser Gutachter aber „gutachtet“ weiter, nachdem er eine Geldstrafe bezahlt hatte, vom ärztlichen Standesgericht verhängt, die Approbation behielt er, strafrechtlich und zivilrechtlich war ihm bisher auch nicht beizukommen.

  17. Herr V. Grebe, Sie bekommen noch Antworten und Erläuterungen von mir, aber jetzt noch nicht, denn das soll kein „Pas de deux“ werden.

  18. Lieber BvG,

    haben Sie Ihr Modell wirklich durchdacht?
    Jedes der 500 dem Arzt zugewiesenen Mitglieder von dessen „Behandlungsbezirk“ soll, egal, ob es die Leistung des Arztes tatsächlich beansprucht oder nicht, zusätzlich zu seinem Krankenkassenbeitrag, monatlich 20 € an seinen Hausarzt bezahlen? Das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern monatlich 80 € Zusatzkosten. Und von wem bekommt der Kinderarzt sein Geld? Wenn er statt des Hausarztes den Beitrag für die Kinder erhält, gerät Ihre schöne Rechnung ins Schlingern.

    Abgesehen davon verabschiedet sich Ihr Modell doch ganz offensichtlich vom Prinzip der Solidarität mit den weniger Begüterten, wenn der an den Hausarzt zu zahlende Betrag unabhängig ist vom Einkommen der (potenziellen) Patienten.

    Ein Problem erfasst Ihr Modell ebenfalls nicht: Das der Verfügbarkeit rund um die Uhr. Weder mein Heizungsinstallateur noch mein KFZ-Meister etc. ist Tag und Nacht erreichbar, und als ich noch berufstätig war, kam es nur auf Klassenfahrten und sonst höchst selten vor, dass man mich am Wochenende oder abends nach 22 Uhr zur Arbeit herangezogen hätte. Und darin liegt doch ein Problem des Hausarztes: Auch die Mitglieder dieses Berufsstandes streben doch heute feste Arbeitszeiten mit einem Feierabend und nur wenigen Wochenend- und Nachtdiensten an – und ich kann ihnen das nicht vorwerfen. Heute besteht eine Arztfamilie eben nicht mehr aus einem männlichen Verdiener und einer Ehefrau, die diesem die Familienarbeit abnimmt und ihm den Rücken frei hält. Diese ständige Verfügbarkeit ist doch aber ein Hauptgrund dafür, dass kaum noch jemand Landarzt werden möchte.

  19. Für eine weitere Vertiefung habe ich mal auf die Seiten der KVB verlinkt.

    Zitat:

    „Zulassungsverfahren
    Persönliche Voraussetzung
    Einen Anspruch auf Zulassung haben alle approbierten Ärzte, die die im SGB V und in der Ärzte-ZV genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.[…]
    Eignung

    Der Arzt muss zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit geeignet sein. Ungeeignet für die Kassenpraxis ist ein Arzt mit geistigen oder sonstigen in der Person liegenden schwerwiegenden Mängeln, insbesondere ein Arzt, der innerhalb der letzten fünf Jahre vor seiner Antragsstellung rauschgiftsüchtig oder trunksüchtig war.

    Für die Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeit ist ebenfalls nicht geeignet, wer wegen eines Beschäftigungsverhältnisses oder wegen anderer nicht ehrenamtlicher Tätigkeit für die Versorgung der Versicherten persönlich nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.“
    https://www.kvb.de/praxis/zulassung/zulassungsverfahren/persoenliche-voraussetzung/
    Des weiteren sind diese Unter-Seiten auch interessant mit den Stichworten:

    „Organisation des Bereitschaftsdienstes“
    https://www.kvb.de/praxis/aerztlicher-bereitschaftsdienst/

    „Informationen und Unterlagen“

    Zitat:

    „Hinweise zur grundsätzlichen Erreichbarkeit von Vertragsärzten (Präsenzpflicht entsprechend dem Sicherstellungsauftrag), vor allem die Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunde mit entsprechenden Ansagetexten auf dem Anrufbeantworter (Textvorschlag)“
    https://www.kvb.de/praxis/aerztlicher-bereitschaftsdienst/informationen/

    Theoretisch ist also alles bestens, oder?

    Aber schon J. W. v. Goethe wußte:

    „Nach Golde drängt,
    Am Golde hängt
    Doch alles. Ach wir Armen!“

    Quelle: Goethe, Faust. Der Tragödie erster Teil

    Aber warum können Kommunen, oder andere Gebietskörperschaften, Ärzten keine (zusätzlichen) Verträge anbieten, ihnen dann auch bei der Findung und Finanzierung der eigenen Praxis mit eigenen Mitteln aus deren Etats zusätzlich behilflich sein, und als Gegenleistung eine mittel- bis längerfristige Versorgung eines Bezirks sich vertraglich garantieren lassen, um die medizinische Versorgung auch auf dem Lande wirklich sicherzustellen?

  20. Eine Frage außerdem, verehrter V.Grebe, was hat das zu bedeuten???

    „Der Server unter breiech konnte nicht gefunden werden.“

    Erinnert mich irgendwie an „Ansagetexten auf dem Anrufbeantworter“ ……

    MfG
    GR
    (nach Diktat verreist)

  21. @B.Ernst#19

    Ich glaube, in meinen Vorschlägen stecken die nötigen Regelungen bereits drin.
    Eine solche Finanzierung der hausärztlichen Versorgung fiele natürlich aus dem Krankenkassensystem heraus, entsprechend geringer müssten die KK-Beiträge ausfallen. Regelungen für Geringerverdienende haben sich noch immer finden lassen und die örtliche Solidarität und Großzügigkeit ist auch funktionsfähig. Ich bin mir auch sicher, daß die kleinen Ungerechtigkeiten, die auf dieser Ebene vorkommen, leichter zu beherrschen und zu korrigieren sind, als die Ungerechtigkeiten der größeren Ebenen. Mit Sicherheit würden sie auch sehr viel weniger Verluste erzeugen.

    Es geht in diesem Thread jedoch nicht um das Gesundheitssystem im Ganzen, auch nicht um Fachärzte, sondern um Hausärzte. Diese gilt es zu finanzieren.

    Spezialisierung ist hier kein Argument. Ich rufe nicht den Nephro-,Pneumo-, Kardiologen etc an, je nach Organzwicken. Ich rufe den Hausarzt oder 112.

  22. Aus dem Wandel der Begrifflichkeiten kann man auch oft die Wertschätzung ableiten. Begriffe mit Haus- als Vorsilbe sind ja oft inzwischen geringwertig, d.h. negativ konnotiert.

    Beispiele: hausbacken, Hausmittel, Hausfrau, Hausmeister …….

    Deshalb hat ja heute der Facharzt für Allgemeinmedizin den Hausarzt alter Prägung abgelöst, der „Facility-Manager“ den Hausmeister, auch „Home-Managerin“ klingt ja gleich viel eindrucksvoller als Hausfrau.

    Aus dem Artikel „Allgemeinmedizin“ der Wikipedia:

    „Statistik
    Zum 31. Dezember 2004 gab es circa 40.000 Fachärzte für Allgemeinmedizin in der Bundesrepublik Deutschland. Daneben werden auch von den hausärztlich tätigen Internisten und den Notfallambulanzen der Krankenhäuser allgemeinmedizinische Aufgaben wahrgenommen. Die auch in diesem Sektor tätigen Praktischen Ärzte, in der Approbationsordnung noch als „Praktische Ärzte und Geburtshelfer“ geführt, sterben allmählich aus.“

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinmedizin

    Von einer großen, bürokratischen Lösung halte ich aber eher wenig, überzogener Bürokratismus hält jeden Arzt auch zeitlich von seinen Patienten fern, allerdings sind „Selbstverwaltung“ und „Selbstkontrolle“ alleine noch kein ausreichender Schutz vor Betrug im Gesundheitssektor mit seinen großen Milliardensummen.

    Das Strafrecht müßte daher m.E. weiter ausgebaut werden, denn Korruption im Gesundheitswesen ist nur ein Thema dabei.

    Siehe:
    „Gesetzentwurf gegen Bestechlichkeit
    Korrupten Ärzten droht Gefängnis“
    Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gesetzentwurf-gegen-bestechlichkeit-korrupten-aerzten-droht-gefaengnis-1.2587065

    Auch die Manipulation (Fälschung) der Patientenakten durch die erstellenden Ärzte gehört stärker bestraft, denn auch da ist der Patient einem System hilflos ausgeliefert, „Selbstkontrolle“ lediglich eine Farce, der Bock damit zum Gärtner gemacht.

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