Der Kollege Mathias Thieme, dem das Thema Abschiebung schon seit Jahren ein Anliegen ist, hat neulich über diesen Bonner Arzt geschrieben, der unerlaubterweise für sich Werbung macht als Fit-to Fly-Experte für Abschiebehäftlinge. „Mehr und schneller zum Abschluss gebrachte Fälle“, verspricht er den Behörden.

Natürlich haben wir nur empörte Reaktionen auf die Geschichte von diesem Fiesling von einem Arzt bekommen. Worüber sich weniger Leute aufgeregt haben, ist, dass es diesen Pool von Ärzten (Fachleute für Flugmedizin, dass wir nicht alle lachen!) geben soll. Das müsste doch mindestens unter der Ärzteschaft einen solchen Aufschrei geben, dass dieser menschenverachtende Vorschlag schnellstens wieder in der Versenkung verschwindet.

Nur die FR-Leserin und Psychotherapeutin aus Offenbach, Annette Pfuhl, will so etwas auf keinen Fall für Hessen haben:

„Es ist für mich unfassbar, dass ein Arzt offen und für alle sichtbar seine sadistischen Neigungen auslebt, und niemand einschreitet und dies unterbindet! Es kann auch nicht sein, dass berufsrechtliche Maßnahmen erst dann in Gang kommen, wenn gehäuft Beschwerden von Betroffenen vorliegen. Die Flüchtlinge, die nicht mehr da sind, die nicht unsere Sprache sprechen, die kein Geld für einen Anwalt haben, müssen durch uns als Zeugen vertreten werden können. Unser Einspruch muss gleiches Gewicht haben!
Für Hessen wünsche ich mir eine geschlossene Front kritischer Ärzte und Psychologen, eine verantwortungsbewusste KV und wehrhafte Berufsverbände, die etwas Vergleichbares wie in Niedersachsen hier nicht zulassen.“

Ich frage mich: Warum melden sich für sowas nur „die Bösen“ freiwillig? Warum gehen nicht Ärzte hin, um nachher Zeugnis im Namen der Abgeschobenen abzulegen?

FR-Leser Hugo Biehl, Psychiater beim Gesundheitsamt Bremen hat einen wichtigen Hinweis gegeben:

„Habe via Deutsches Ärzteblatt und FR-online erfahren, die Minister planen Ärztepool für Abschiebungen und von dem erschreckenden Beispiel eines ultra-fix „fit to fly“ Serviceangebots durch einen Bonner Arzt (in Hamburg soll es Ähnliches auch schon dem Vernehmen nach gegeben haben mit engem Fokus auf Transportfähigkeit).
Seit Jahren beschäftigen wir uns im Bremer Gesundheitsdienst und in der bundesweiten Arbeitsgruppe der Psychiater im ÖGD praktisch und theoretisch mit diesem Thema und haben schon vor Jahren dazu Grundsätze erstellt, die sich auch unsere Bremer Ärztekammer als per Beschluss als quasi „Leitlinie“ zu eigen gemacht hat . Dies und eine empirische Auswertungen unserer hiesigen Begutachtungspraxis sind transparent nachzulesen (im Bericht Krankheit als Abschiebehindernis im Spannungsfeld von Politik, Verwaltung, Fachlichkeit und Ethik).“

Wesentliche Gründe eine Abschiebung bleiben lassen zu müssen, sind also gesundheitliche, zum Beispiel posttraumatische Belastungsstörungen. Haben eh die meisten, haben die Bremer festgestellt. Warum bieten sich nicht Ärzte den Behörden an und schreiben Abschiebehäftlinge krank? Nach allem, was wir über Abschiebepraxis wissen, kann sie nur schädlich sein für die psychische Gesundheit.

Ich war mal zu Besuch bei der Ausländerbehoerde im Polizeipräsidium der Stadt Frankfurt am Main. Ich habe die Zellen gesehen, in denen zwei Menschen in Abschiebegewahrsam saßen, einer war minderjährig. Ich habe miterlebt, wie sie vernommen wurden, in einem winzigen Raum. Man sitzt so dicht an diesem Menschen dran, sieht jede Schweißperle auf seiner Stirn. Man kann seine Angst förmlich riechen. Es ist das Unwürdigste, was ich je erlebt habe. Zwei völlig unbescholtene Menschen, die keine Wahl hatten. Das Ende der Demokratie, das Ende der Menschenrechte, das Ende von allem, woran zu glauben, ich erzogen worden bin. Wer so etwas fertig bringt, wie dieser Bonner Arzt, der ist mindestens pathologisch gefühlskalt.

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11 Kommentare zu “Abschiebung ist gesundheitsschädlich

  1. Das Grundrecht auf Würde des menschen wird bei der Abschiebung eh nicht beachtet. Da fragt sich unsereiner, wann mensch selber von Unrechtspraxis betroffen sein wird. Den Span bei anderen sehen aber nicht den Balken im eigenen Auge.

  2. Kann die Würde des Menschen wirklich nur dadurch angemessen beachtet werden, daß jemandem, der es nur besonders intensiv darstellt, wie gern er eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhielte, bzw. wie sehr er durch eine Verweigerung dieser „traumatisiert“ würde, diese auch erteilt wird?

    Wäre das nicht eine de facto Aufgabe der Entscheidungssouveränität der Bundesrepublik über die Anwesenheit Fremder in ihrem Pflicht- aber besonders auch Rechtssystem, welches teils beträchtliche finanzielle Verpflichtungen nach sich zieht, z.B. der Grundsicherung bei Langzeitarbeitslosigkeit, die ja gerade bei Wirtschaftsflüchtlingen aus der 3. Welt aufgrund für den hiesigen Arbeitsmarkt unzureichender Ausbildung besonders wahrscheinlich der Fall sein wird?

    Ich rede nicht von der Alimentation von ca. 200.000 Asylanten jedes Jahr mit Mitteln von über einer Milliarde Euro, sondern vom „danach“, wenn mehrere überzeugende Tobsuchtsanfälle im Namen der Menschenwürde ein Bleiberecht erzwungen hätten… kann die Bundesrepublik einer großen Anzahl von Migranten hauptsächlich aus der 3. Welt dann Möglichkeiten bieten, ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten, auf eine Art und Weise, die die Möglichkeiten Einheimischer, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, nicht gefährdet? Wenn nicht, was dann, wer BEZAHLT?

  3. Es gab mal ein Land, welches die Ausreise nicht so ohne weiteres erlaubte. Nur welchen Unterschied gibts zwischen nicht ausreisen dürfen und nirgends ankommen dürfen? Die sog. Globaliaierung macht eben halt vor den Grenzen, wenn es um Einreise geht. Die ist ja auch oft genug mit dem Bleiben nach der Einreise verbunden. Jedoch ärztliche Praxis zum Abschieben zu missbrauchen finde ich eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig.

    Ich zweifle, dass die Eingereisten überhaupt alimentiert werden wollen. Wenn sie für Lohn arbeiten, sind sie nicht auf Almosen des aufnehmenden Staates angewiesen. Außerdem tragen sie dann mit ihrer Arbeit auch ihren Teil zu den Sozialversicherungen bei. Allerdings weiss ich auch, dass die entsprechende Propaganda von Koch und Konsorten gegen Ausländer schon mal mobil gemacht haben. Mensch muss sich nur mal umhören, wenn von „Ausländer nehmen uns unsere Arbeitsplätze weg“ geredet wird. Als ob diesem zeitgenossen der Arbeitsplatz je gehört hätte.

  4. Nirgends ankommen dürfen? Soweit ich weiß wird eine Abschiebung nur dann vorgenommen, wenn die Bereitschaft der Aufnahme im Zielland vorhanden ist. Welchen Sinn sollte es machen, Personen in Länder abzuschieben, die die Aufnahme verweigern, sodaß man mit der Person gleich nach D zurückfliegen kann?

    Die Fälle, um die es hier geht, haben eine geklärte Staatsangehörigkeit, die Bereitschaft des Heimatlandes zur Aufnahme ist geklärt und besteht, und jetzt geht es darum, Ärzte zu finden, die nicht der Meinung sind, daß wenn jemand nur ganz doll will, er die Aufenthaltsberechtigung auch erhalten soll, zur Not mit „kreativen ärztlichen Diagnosen“, sondern es gilt, Ärzte zu finden, die das rein medizinisch begleiten. Es kennt doch jeder in der Szene derjenigen, die gern mal „Blaumachen“, die örtlichen Ärzte, zu denen man gehen sollte, und die Ärzte, zu denen man keinesfalls gehen darf. Daher ist es das Recht und sogar die Pflicht des Staates, in diesen Fragen Ärzte zu beschäftigen, die die staatlichen Entscheidungen nicht aufgrund eigener gegensätzlicher politischer Ideen unterwandern.

    Wenn es einen Arbeitsplatz gibt, den auch ein Einheimischer besetzt hat, und ein Einwanderer kommt hinzu, gibt es folgende Möglichkeiten:

    1. Es gibt einen Überfluß an freien Arbeitsplätzen, der Einwanderer nimmt einfach einen von den freien. Haben wir einen solchen Zustand in D, willst Du das etwa behaupten?

    2. Der Einheimische behält seinen Arbeitsplatz, der Einwanderer lebt von Hartz IV.

    3. Der Einwanderer bekommt den Arbeitsplatz, was ja ganz in Ordnung ist Deiner Meinung nach, denn der Arbeitsplatz „gehört“ ja niemandem, und der Einheimische lebt anschließend von Hartz IV. Da insbes. Einwanderer aus wirtschaftl. schwachen Weltregionen in der Regel geringere Lohnansprüche haben, kann gleichzeitig der Lohn noch ein wenig gesenkt werden. Das geschieht ja auch, das Lohndumping gerade im Niedriglohnbereich ist doch auf diese Armutsimmigration zurückzuführen: Die Anzahl der Personen, die nur für den Niedriglohnbereich in Frage kommen, nimmt aufgrund der Armutsimmigration zu, und die durchschnittlichen Lohnerwartungen der für den Niedriglohnbereich in Frage kommenden Personen nehmen aufgrund der Armutsimmigration ständig ab. (Erschwerend hinzu kommt, daß die Arbeitsplatzangebote im Niedriglohnbereich in der Zahl insgesamt abnehmen.)

    Wenn Du außer den 3. Möglichkeiten noch eine andere siehst, wäre ich gespannt, davon zu hören. Wenn nicht, hätte ich von Dir nochmal eine Bestätigung, daß in der Regel doch Möglichkeit 1. der Fall ist. In diesem Fall werde ich in anderen hiesigen Jammerdiskussionen über Arbeitsplätzemangel usw. dich als Autorität angeben, die erklären kann, daß es gar nicht so ist.

  5. Herr Wedel, Sie mischen da was ganz kräftig durcheinander. Zunächst handelt es sich hier nicht um Einwanderer, sonder um Flüchtlinge, die bei uns Schutz suchen. Die meisten haben gute Gründe ihr Land zu verlassen, auch wenn die Gründe bei uns selten anerkannt werden.
    Eine AUFENTHALSBERECHTIGUNG (jetzt: Niederlassungsrecht) zu erlangen, ist an hohe Auflagen gebunden. Man muss eine acht Jahre gültige unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, 60 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und darf keine Straftat begangen haben. Ein perfektes Schauspiel beim Arzt, wie Sie das unterstellen, reicht dafür nicht aus. Ein Asylbewerber muss schon sehr, sehr viele Auflagen erfüllen, um diesen Titel zu erlangen. Wenn Sie sich da sachkundig machen möchten, können Sie die komplizierten Gesetze bei Wikipedia nachlesen ( http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsstatus ).

    Sicher ist Ihnen bekannt, dass ein Asylsuchender keine Arbeitserlaubnis erhält und demzufolge auch nicht in Konkurrenz zu einheimischen Arbeitnehmern tritt. Ist ihm allerdings Asyl gewährt worden, dann hat er alle Rechte, die Sie auch haben. Das steht so im Grundgesetz und das soll auch so bleiben!

    Aber Thema war hier die Abschiebepraxis: Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Beamten den Asylantrag objektiv geprüft haben und 100% sicher sind, dass dem Flüchtling in seinem Heimatland nicht Böses widerfährt (was ich bezweifle, denn es wird selten nachgeforscht, was nach der Abschiebung wirklich passiert), dann hat der Abzuschiebende immer noch ein Recht auf eine menschenwürdige Behandlung und ist nicht, wenn er aufgeregt ist, mit einer Spritze ruhig zu stellen. Vieles von dem, was praktiziert wird, dringt ja leider selten an die Öffentlichkeit. Dass man die Flugtauglichkeitsprüfung jetzt mit Hilfe eines Ärztepools und anderer Maßnahmen “effizienter” , d.h. preisgünstiger handhaben will, passt zu der seit Jahren geforderten Ökonomisierung der Sozialarbeit.
    Dann sind Begriffe wie “Stückgut” und “liefern” in Bezug auf Menschen nur noch das sprachliche Äquivalent zu der praktizierten Unmenschlichkeit.

    Wenn Sie Einblick nehmen wollen in das “Bundesdeutsche” Paradies für Flüchtlinge, dann lesen Sie mal hier: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/sie-wollen-dass-wir-aufgeben/?src=SE&cHash=2fb6108a2a (Danke, Heinrich für den Hinweis).

  6. „Gute Gründe, ihr Land zu verlassen“ reichen halt nicht aus, wenn diese Gründe in unserer Asylgesetzgebung nicht aufzufinden sind. Es ist daher völlig falsch, grundsätzlich von „sie suchen Schutz bei uns“ zu reden; die ganz große Mehrheit, das sieht man an den Anerkennungsprozentsätzen, die Jahr für Jahr weit unter 10% liegen, sind Wirtschaftsflüchtlinge, und Anerkennung von Asyl, weil jemand „Schutz vor Armut“ (meinen sie so was mit Schutz?) sucht, sieht unsere Asylgesetzgebung nicht vor.

    So sind die Anzahl von „Schweißperlen“ oder sonstige Angst-Diagnosen überhaupt kein Beweis für politische oder andere Verfolgung, wie dies immer gern insinuiert wird, man braucht nur einmal sich anzuschauen, welche Entbehrungen Wirtschaftsflüchlinge auf sich nehmen (z.B. Saharadurchquerung), um zu wissen, daß auch rein wirtschaftliche Motive ausreichenden Druck und entsprechende Angst vor Abschiebung zu erzeugen in der Lage sind.

    Ihre weitere Argumentation ist reine Sophistik. Ein Asylant, unabhängig ob mit Bescheid oder ohne Bescheid, hat ein Anrecht darauf, seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ist er in der Beantragung oder in einem sonstigen Status ohne Arbeitserlaubnis, erhält er Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (Gesamtausgaben jährlich über 1 Mrd. Euro), ist er geduldet oder anerkannt ohne Arbeitserlaubnis, lebt er von Hartz IV, geduldet und anerkannt mit Arbeitserlaubnis und findet einen Arbeitsplatz, nimmt er dem Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz weg, findet er keinen, wird er über Hartz IV alimentiert. Die vierte Möglichkeit ist ein Leben in der Illegalität, durch entweder illegale Berufsausübung oder Kriminalität.

    Nun haben Sie recht, daß all die, bei denen noch nicht festgestellt wurde, ob sie den im Asylgesetz vorgegebenen Vorraussetzungen für eine positiven Bescheid oder eine Duldung entsprechen, in der Regel dann über asylbewerbergesetzliche Leistungen alimentiert werden und, solange die Asylgesetze so sind, auch müssen. Dieser Personenkreis von relativ konstant 200.000 Personen hat aber doch nichts mit Abschiebungen zu tun. Man kann niemand abschieben, BEVOR es einen Entscheid gibt oder ein anderer Tatbestand festgestellt wurde, der ein Recht auf Asyl abstreitet.

    Es geht in dieser Diskussion um Abschiebungen, d.h. um Wirtschaftsflüchtlinge oder Flüchtlinge aus anderen Gründen, die nicht vom Asylgesetz abgedeckt werden. Bei diesen Wirtschaftsflüchtlingen wollen sie die Abschiebungen aussetzen, was für den Bestritt des Lebensunterhalts dieser Personen doch eins vom folgenden bedeutet:

    1. Sozialsysteme
    2. Arbeitsplatz, den in Zeiten von Arbeitsplätzemangel (bes. im niedrigqualifizierten Bereich) auch ein Deutscher besetzen könnte
    3. Illegalität, Schwarzarbeit oder Kriminalität

    Sehen sie noch eine andere Möglichkeit für das Bestreiten des Lebensunterhaltes dieser Wirtschaftsflüchtlinge?

    Alle 3 Möglichkeiten lehne ich ab, weil sie die einheimische Bevölkerung weiter schädigen.

    Außerdem wäre eine Praxis des generellen Abschiebestopps ein Signal an die Wirtschaftsflüchtlinge in aller Welt: „Kommt her, wer hartnäckig genug ist, darf bleiben“, welche Folgen das hätte, kann man sich denken…

  7. P.S. Und was den taz-Link angeht, so verstehe ich nicht, wie Sie ihn argumentativ verwenden. Wollen Sie die dort geschilderten Verhältnisse als vorbildhaft vorzeigen, nach dem Motto, schau mal, wie man doch die Ausgaben für einen Aufenthalt hierzulande niedrig halten kann, also könnten auf diesem Niveau noch viel mehr Menschen hierbleiben, ohne nennenswerte Kosten zu verursachen? Wollen Sie das damit sagen?

    Oder ist es nicht etwa so, daß Sie die dort geschilderten Verhältnisse ablehnen, sodaß man Ihre Forderungen folgendermassen beschreiben kann:

    1. Mehr Alimentation… (wenn keine Arbeit vorh., also mind. Hartz IV-Niveau)
    2. Sofortige Arbeitserlaubnis…
    3. …Für mehr Flüchtlinge (also zusätzlich generell für alle, die nicht abgeschoben werden „wollen“)

    Habe ich Sie mit letzterer Interpretation richtig verstanden?

  8. @ Max Wedell

    Wenn wer hier aus Uganda – nur als Beispiel – einreisen will, ist er nicht willkommen, wie durch die zwangsweisen Ausreisen bestätigt werden. Insofern dürfen die Ankommenden fast nirgends ankommen. Das aber ist eben ebenso zu werten, wie nicht ausreisen zu dürfen.

  9. Hallo Barney,

    Touristen aus Uganda sind in D sicher willkommen. Ugandische Staatsangehörige können auch sicherlich prüfen, ob im ostafrikanischen Umland von Uganda nicht ebenfalls auch längere Aufenthalte möglich sind, wenn einem das Heimatland nicht mehr gefällt; die dortigen Grenzen entsprechen nicht den Stammesgrenzen, sodaß grenzüberschreitende Aufenthalte dort oft problemlos möglich sind. Aber natürlich ist es so, und das gilt dort wie auch HIER, daß man oft nicht gern gesehen ist, wenn man anderen auf der Tasche liegt bzw. liegen muß.

    Um das zu illustrieren, folgendes: http://www.migrationsrecht.net führt z.B. Antworten auf zwei Kleine Anfragen der Linken im Deutschen Bundestag durch die Bundesregierung bzgl. der 1970 eingeführten Altfallregelung für langjährig Geduldete auf: Von mehr als 90.000 (landesweit) theoretisch Berechtigten für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bei Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbsarbeit stellten gerade mal 22.858 (außer Bayern und Thüringen) diesen Antrag. Zwar sind 13.764 Anträge noch nicht entschieden, aber bei denen die
    entschieden worden sind, lag bei 1.770(!) Personen die Sicherung des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbsarbeit vor, bei 9.088(!) wurde hingegen die Aufenthaltserlaubnis nur „auf Probe“ verlängert, wobei bis Ende 2009 dann ein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbsarbeit vorgewiesen werden muß, zur Zeit der Antragstellung also nicht vorlag. Das Fachportal zum Ausländerrecht beschreibt die magere Anzahl der Antragstellungen so: „Offenbar hat ein großer Teil aufgrund der Aussichtslosigkeit, rechtzeitig einen
    ausreichend bezahlten Job zu finden, von der Antragstellung abgesehen.“ Wenn man das Ergebnis der Antragstellungen ansieht, gilt aber der Satz bzgl. der „Aussichtslosigkeit“ nicht nur für die Nichtantragsteller, sondern auch für das Gros der Antragsteller.

    Diese Sachverhalte tragen doch auch mit dazu bei, daß wir zwar 7% Bevölkerungsanteil von Ausländern haben, von den Hartz IV-Empfängern aber jeder vierte keinen deutschen Paß besitzt.

    Da die Geduldeten also erwiesenermaßen hauptsächlich Einwanderer in die Sozialsysteme sind, so sind es die
    Anerkannten auch, und auch diejenigen, die so viele neuerdings mit dabei haben wollen, indem sie Abschiebungen stoppen: die Wirtschaftsflüchtlinge… denn alle diese Gruppen kommen immer wieder aus den gleichen Ländern, haben daher oft eine für den Arbeitsmarkt nicht ausreichende Bildung, i.d.R. keine deutschen Sprachkenntnisse, und
    werden sicher auch von denjenigen, die mit einer Einstellung einer Person egal welcher Herkunft ein unternehmerisches Risiko eingehen, nicht gerade bevorzugt behandelt.

    Die Anzahl der Wirtschaftsflüchtlinge und damit die Belastung der Sozialsysteme ( bes. auch der Gesundheitssysteme) würde sich weiter stark erhöhen, wenn jede Ankunft hier, egal aus welchen Gründen auch immer, sofort eine dauernde Bleibeberechtigung „aus humanitären Gründen“ nach sich zöge. Eine für Migranten positive Praxis verbreitet sich viel schneller in die Weltregionen als eine negative, da die negative gegenüber den Zurückgebliebenen verschwiegen wird, weil sie bei diesen oft als Entschuldigung für persönliches Scheitern gewertet wird.

    Es geht doch, Barney, nicht ums EINREISEN, sondern ums LEBEN, und die Frage, wovon man seinen Lebensunterhalt bestreitet. Wenn ich mich recht erinnere, sind doch gerade Sie auch jemand, der unter der knappen Kalkulation der Hartz IV-Sätze persönlich leidet, da verstehe ich wirklich nicht, wie Sie sich dafür einsetzen können, daß noch mehr Hartz IV-Bezieher aus dem Ausland dazukommen, und dann die Sätze mangels fehlender magischer Geldquellen noch mehr schrumpfen müssen.

  10. P.S. Die Altfallregelung für langjährig Geduldete ist natürlich von 2007, nicht von 1970…

  11. @ Max Wedell # 9

    Und die anderen, die nicht als Touristen kommen? Denen wird durch das „nirgends ankommen dürfen“ jede Art Reise verweigert. Lass sie doch verhungern, nicht wahr?

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